pepito - Mein glückliches Team

Allgemeine Geschäftsbedinungen für pepito

Allgemeine Regelungen

1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ducito GmbH (nachfolgend „ducito“) und ihren gewerblichen Kunden und gewerblichen Vertriebspartnern und Dienstleistern (nachfolgend für alle: „Kunde“) über den Vertrieb und/oder die Bereitstellung und/oder Nutzung der Personalsoftware „pepito“ und der zugehörigen Hardware. Diese AGB gelten vorrangig und speziell vor den (allgemeinen) AGB von ducito. Die (allgemeinen) AGB von ducito gelten ergänzend. Alle abweichenden Bedingungen in der Ausschreibung oder der Beauftragung des Kunden gelten, auch wenn kein Widerspruch erfolgt, nur dann, wenn sie von ducito schriftlich anerkannt sind. Werden für bestimmte Verträge besondere Bedingungen vereinbart oder dem Vertrag beigefügt, so gelten diese vorrangig zu diesen allgemeinen Bedingungen.

2. Das Angebot von „pepito“ richtet sich seiner Natur nach ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB und juristische Personen im Sinne des BGB. Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass er nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.

3. Die von ducito unterbreiteten Angebote sind freibleibend, soweit sich nicht ausdrücklich aus dem Angebot etwas anderes ergibt. Mit seiner Bestellung auf Basis des freibleibenden Angebots von ducito bietet der Kunde ducito verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt zustande, wenn ducito diese Bestellung binnen 7 Tagen bestätigt. Eine verspätete Bestätigung gilt als verbindliches neues Angebot von ducito, welches der Kunde dann durch seine Bestätigung binnen 7 Tagen annehmen kann.

4. Angebote und Bestellbestätigungen von ducito erfolgen ausschließlich schriftlich oder in Textform.

2. Preise und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Sitz von ducito. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2. Soweit nicht anderweitig festgelegt, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten.

3. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von ducito ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

4. Ist vertraglich oder gesetzlich die Abnahme Fälligkeitsvoraussetzung einer Zahlung, wird die Zahlung spätestens 14 Tage nach Fertigstellung fällig, falls sich die Abnahme aus Gründen verzögert, die nicht durch ducito zu vertreten sind.

5. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden nach schriftlicher Mahnung oder bei schon eingetretenem Verzug Verzugszinsen von 9 % über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz berechnet.

6. Im Falle des Verzuges ist ducito berechtigt, nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen und einer entsprechenden Androhung der Leistungsverweigerung, die Nutzung von pepito bis zum Ausgleich der rückständigen Zahlung zu suspendieren.

3. Lieferzeit, Leistungszeit

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben oder zu leistenden Vorauszahlung.

2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand gemäß der vereinbarten Lieferbedingung geliefert wird oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn ein Fall von höherer Gewalt, wie in Ziffer 5 dieser AGB definiert, vorliegt. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten, Dienstleistern oder Auftragnehmern von ducito eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von ducito nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt ducito dem Besteller unverzüglich mit.

4. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen ducito sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Ansprüche aus einer Garantie, bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz und die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ducito haftet für eine leicht fahrlässige Verletzung solcher wesentlichen Pflichten unbeschränkt. Dies gilt auch bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist jedes außergewöhnliche Ereignis, welches bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und auch bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, z. B. Naturereignisse, Kriege, Arbeitskämpfe (dabei sind nicht die Mitarbeiter der Vertragsparteien gemeint) usw. Das gilt auch dann, wenn die außerordentlichen Ereignisse bei Dienstleistern oder Auftragnehmern von ducito eintreten. Während der Dauer der höheren Gewalt werden die vertraglichen Rechte und Pflichten suspendiert. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Ursache der Verzögerung und später über deren Beendigung. Das Ereignis der höheren Gewalt ist von der zuständigen IHK schriftlich zu bestätigen. Falls die höhere Gewalt ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten andauert, sind beide Parteien berechtigt den Vertrag schriftliche zu kündigen.

Die Kündigung des Vertrags befreit beide Parteien von ihren Vertragspflichten, mit Ausnahme etwaiger schon entstandener Schadenersatzpflichten. Die Kündigung berührt nicht Bestimmungen des Vertrags über die Beilegung von Streitigkeiten oder sonstige Bestimmungen des Vertrags, welche die Rechte und Pflichten der Parteien nach Vertragsbeendigung regeln. Hat eine Partei den Vertrag ganz oder teilweise erfüllt, so kann sie Rückgabe des von ihr Geleisteten von der anderen Partei verlangen. Sind beide Parteien zur Rückgabe verpflichtet, so sind die Leistungen Zug um Zug zurückzugeben, bzw. gegeneinander aufzurechnen.

6. Urheberrechte, Schutz geistigen Eigentums

1. Pepito ist urheberrechtlich geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ducito zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat ducito entsprechende Verwertungsrechte.
Sofern ducito dem Kunden die Nutzung von pepito überlässt, geschieht dies ausdrücklich nur auf der Grundlage der Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung sich der Kunde verpflichtet. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode und damit verbundene Prozesse, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe oder Wiedergabe des Inhalts der Software ist untersagt.
Ergänzend gelten die Regelungen der §§ 69 a ff. UrhG.

2. Das geistige Eigentum an Zeichnungen, Abbildungen und anderen Dokumenten, die ducito dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag übergibt, verbleibt bei ducito oder dem Urheber. Der Kunde darf diese Unterlagen nur für die Erfüllung des jeweiligen Vertrags nutzen und muss sie dem Lieferanten nach Aufforderung jederzeit zurückgeben.

7. Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Unterlagen und vertrauliche Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung Kenntnis erhalten, strikt geheim zu halten und weder direkt noch indirekt Dritten zugänglich zu machen noch für eigene Zwecke (ausgenommen zur Erfüllung dieses Vertrags) zu nutzen. Mitarbeiter und Dritte sind entsprechend zu verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt.

2. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, wenn und soweit diese Informationen: (i) der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind oder durch keine unrechtmäßige Handlung seitens des Informationsempfängers allgemein bekannt werden; (ii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verletzung einer rechtlichen Verpflichtung des Informationsempfänger in dessen Besitz befinden; (iii) dem Informationsempfänger durch Offenlegung seitens anderer Quellen als den Informationsinhaber zur Kenntnis gelangen und diese Quellen ein legitimes Recht auf Offenlegung dieser Information haben; oder (iv) vom Informationsempfänger in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht oder behördlichen Vorschriften offengelegt werden müssen; in diesem Fall wird der Informationsempfänger, soweit rechtlich zulässig, die Offenlegung zuvor mit dem Informationsinhaber abstimmen.

3. Der Informationsempfänger trägt die Beweislast für solche Ausnahmen.

  • Bereitstellung der Personalsoftware „pepito“

8. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Vertragsgegenstand ist das zeitlich begrenzte entgeltliche Nutzungsrecht der Webapplikation „pepito“ (nachfolgend pepito) als Software as a Service (SaaS). Der Zugriff auf Pepito erfolgt ausschließlich über Browser. Pepito unterstützt in jedem Falle die gemäß Statista drei meistgenutzten Browser.

2. Aufgrund des Vertrages erwirbt der Kunde für die Dauer der Gültigkeit des Vertrages das einfache und nicht übertragbare Recht, die vertraglich vereinbarten Module für die vertraglich vereinbarte Anzahl an Mitarbeitern zu nutzen. Der Leistungsumfang der einzelnen Module ergibt sich aus der jeweils aktuellen entsprechenden Produktbeschreibung der einzelnen Module, wie diese auf der Website pep-ito.de veröffentlicht ist.

9. Verpflichtungen von ducito

Ducito hält die vertraglich vereinbarten Module von pepito während der vereinbarten Vertragslaufzeit in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung, wie folgt zur Verfügung:

  • mit allen Funktionalitäten der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung,
  • frei von Mängeln, Viren unter anderen Fehlern, die die Nutzung nicht unerheblich beeinträchtigen,
  • Mit einer Erreichbarkeit der Anwendung im Jahresmittel von 98 %,
  • Unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen der DSGVO und unter Beachtung der Datenschutzerklärung von ducito in der jeweils aktuellen Fassung, veröffentlicht unter pep-ito.de/DSGVO
  • Ducito stellt kein externes Back-up/keine Datensicherung der durch die Nutzung von pepito vom Kunden gewonnenen Daten zur Verfügung. Es ist allein Aufgabe des Kunden, organisatorische Maßnahmen für eine externe Datensicherung zu treffen.

10. Verpflichtungen des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf pepito zu verhindern.

2. Der Kunde ist verpflichtet, ducito Mängel an der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von ducito zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Störung erforderlichen Informationen an ducito weiterleiten.

11. Vertragsdauer, Anpassung der Lizenzen und Module

1. Der Nutzungsvertrag läuft in dem Falle, dass es sich um einen zeitlich befristeten Vertrag handelt, über den im Vertrag angegebenen Zeitraum und endet automatisch mit Ablauf des Zeitraumes. In dem Falle, dass es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt, endet dieser auf Grund Kündigung mit Ablauf der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfrist. Sollten im Vertrag weder die Laufzeit noch eine Kündigungsfrist vereinbart sein, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist für beide Parteien mit einer Frist von 1 Monat ordentlich kündbar. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann die Kündigung schriftlich, in Textform oder, wenn vorhanden, über ein in pepito angelegtes Formular erfolgen.

2. Beide Parteien dürfen den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ein weiteres Festhalten am Vertrag bis zum regulären Vertragsablauf nicht zumutbar erscheinen lässt. Ein wichtiger Grund für ducito liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, seine Nutzung gemäß Ziffer 2 Abs. 6 suspendiert ist und er trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung innerhalb weiterer 2 Wochen nicht zahlt,
  • der Kunde gegen seine Verpflichtung aus Ziffer 10 Abs. 1 verstößt, und trotz Abmahnung nicht abhilft.
  • Der Kunde gegen die Bestimmungen zum Schutze von Urheberrechten und sonstigen geistigen Rechten gemäß Ziffern 6 und 7 diese AGB verstößt und dieses Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt.

Wichtige Gründe zur Kündigung für den Kunden sind insbesondere:

  • die Module in Folge von Fehlern oder Mängeln für den Kunden über einen Zeitraum von mehr als 1 Monat nicht nutzbar sind oder lediglich so eingeschränkt nutzbar sind, dass der vertraglich vereinbarte Leistungsaustausch erheblich gefährdet ist

3. Während der Vertragslaufzeit können die Anzahl der Mitarbeiterlizenzen und die gebuchten Module mit Wirkung zum nächsten Monat beliebig erhöht werden. In diesem Falle werden diese Vertrags Inhalt mit Wirkung für die Zukunft.

4. Eine Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter Lizenzen oder der gebuchten Module kann während der Laufzeit des Vertrages mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsbeginn erfolgen.

5. Die Erklärungen zur Erhöhung oder Reduzierung der Lizenzen und Module kann schriftlich, per E-Mail oder, soweit vorhanden über ein entsprechendes Formular in der Anwendung pepito erfolgen.

12. Mängel an pepito

1. Beeinträchtigen Mängel oder Fehler die Nutzung von pepito nicht unerheblich und nicht nur vorübergehend, wobei eine Beeinträchtigung, die weniger als drei Werktage andauert in jedem Falle als unerheblich und vorübergehend anzusehen ist, kann der Kunde das vereinbarte Entgelt angemessen mindern.

2. Für darüberhinausgehende Schäden haftet ducito nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 4 dieser AGB.

III. Schlussbestimmungen
13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der übrige Vertragsinhalt hiervon unberührt.

ducito GmbH im April 2021