pepito - Mein glückliches Team

Arbeitszeiten analysieren und Entscheidungen vorbereiten

Urlaube digital verwalten – mit dem Urlaubsplaner von pepito

Mit dem praktischen pepito Urlaubsmanager werden geplante Abwesenheiten der Mitarbeiter einfach verwaltet. Urlaube können digital beantragt und genehmigt werden. Durch die Rückkopplung mit der Personalplanung hinterlegt das Tool die Urlaubstage automatisch im Zeitmanagement.


Transparente Urlaubsplanung

Die Urlaubsplanung kann zur Herausforderung im Unternehmen werden, wenn Personalengpässe durch fehlende Abstimmungen entstehen oder bei großen Arbeitsgruppen die Übersicht über die geplanten Urlaubstage verloren geht. Das gilt besonders dann, wenn diese noch alle manuell eingetragen werden müssen.

Mit pepito gelingt die Urlaubsplanung reibungslos und einfach. Transparent werden alle Urlaubsdaten dargestellt und der komplette Workflow – von der Beantragung von Urlauben, über die Genehmigung der Anträge bis zur Berücksichtigung genehmigter Urlaube in der Personalplanung – erfolgt digital. So kann nichts mehr verloren gehen und die Urlaubsplanung gelingt ohne zeitaufwändige Papieranträge.

Urlaube beantragen und genehmigen

Im eigenen Mitarbeiterkonto können Angestellte einen digitalen Urlaubsantrag stellen und dabei angeben, welche Tage sie gerne frei hätten. Pepito prüft im Hintergrund, ob dem jeweiligen Mitarbeiter noch Urlaubstage zur Verfügung stehen oder ob es sogar noch Resturlaub gibt, der bald verfallen könnte.

Der Urlaubsantrag wird dann dem zuständigen Planer angezeigt, der diesen genehmigen oder ablehnen kann. Während die Mitarbeiter nach dem Login in pepito sehen, ob ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Planer eine transparente Übersicht aller gestellten Urlaubsanträge.

Urlaubstage im Überblick

Damit der Überblick über die Urlaubstage nicht verloren geht, speichert pepito für jeden Mitarbeiter die wichtigsten Angaben zum aktuellen Urlaubsstand. Dazu gehören:

 der im Arbeitsvertrag vereinbarte Jahresurlaub


  •  Sonderurlaube
  • Resturlaubstage
  • der aus dem Vorjahr verfallene Resturlaub
  • der bereits genommene Urlaub