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ArbZG – das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz wird von manchen auch als Arbeitszeitschutzgesetz bezeichnet, weil es die Begrenzung der Arbeitszeit in Deutschland normiert. Es geht dabei vor allem um die Vermeidung oder Verringerung von Risiken und Gesundheitsgefahren im Bereich der Arbeitssicherheit, die im Zusammenhang mit zu langen Arbeitszeiten auftreten können. Alle öffentlich-rechtlichen Regelungen und Bestimmungen zu diesem Thema finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem die sogenannten „Arbeitszeitverordnungen“ vorausgegangen sind.

Das Arbeitszeitgesetz regelt alles, was die Höchstarbeitszeit der Beschäftigten betrifft. Es legt auch die Vorgaben fest, die während der Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit zu beachten sind, sowie die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag. Ausnahmsweise dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden pro Tag arbeiten, wenn es innerhalb von sechs Monaten einen Ausgleich gibt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten erforderlich. Wenn Mitarbeiter mehr als neun Stunden arbeiten, müssen sie eine Pause von 45 Minuten einlegen.

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