pepito - Mein glückliches Team

# A B C D E F G H I J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z

Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Hierbei handelt es sich um die Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (Datenerfassungs- und -Übermittlungsverordnung – DEÜV).

Die Verordnung regelt, wie Arbeitgeber Beschäftigte bei den Sozialversicherungen melden müssen und enthält Festlegungen dazu, wie genau die sozialversicherungsrelevanten Daten der Angestellten im Unternehmen dokumentiert und an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln sind, wie die Meldungen erstellt werden und zu welchem Zeitpunkt diese nötig sind. Auch das elektronische Übermittlungsverfahren ist hierbei geregelt.

zurück