Pausenregelung
Die Pausenregelung für Mitarbeitende ist wie die Arbeitszeiten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat agiert, hat er bei der Pausenregelung ein Mitspracherecht.
Die Pausenregelung mit Ruhephasen gehört nicht zur Arbeitszeit. Sie dürfen als Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden durchgehend arbeiten ohne nach der Pausenregelung eine Ruhephase einlegen zu können.
Nach der Pausenregelung steht Ihnen bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Ruhephase von 30 Minuten zu. Arbeiten Sie länger als 9 Stunden kommen mindestens 15 Minuten dazu.
Werden Ihre Ruhephasen in einzelne Abschnitte unterteilt, muss nach der Pausenregelung jede Pause mindestens 15 Minuten betragen.
Für jugendliche Arbeitnehmer (zwischen 15 und 17 Jahre alt) gelten bei der Pausenregelung das Jugendarbeitsschutzgesetz (ArbSchG).