Eine Lösung für das „Stechuhr-Urteil“ – das Zeiterfassungsterminal von pepito!
Seit dem 13.09.22 sind alle Unternehmen in Deutschland gestzlich dazu verpflichtet Arbeitszeiten zu dokumentieren. Wir zeigen euch wie die neuen Auflagen, mit dem pepito Zeiterfassungsterminal, in der Praxis einfach umgesetzt werden können.
Das BAG hat am 13.09.22 das „Stechuhr-Urteil“ erlassen. Das neue Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber in Deutschland zur DSGVO-konformen Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter. Viele Ärzte fragen sich, wie die Auflagen in der Praxis umgesetzt werden sollen und befürchten einen umständlichen Mehraufwand.
pepito bietet dafür gleich mehrere Lösungen. Eine davon ist das nutzerfreundliche Zeiterfassungsterminal. Mit diesem Gerät können sich alle Mitarbeiter unkompliziert per Transponder oder Fingerabdruck ein- und ausstechen. Die Dokumentation erfolgt dabei transparent, das heißt, dass die Arbeitszeiten sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer jederzeit einsehbar sind. Minus- oder Überstunden sind so für alle ersichtlich und können bei der Einsatzplanung gerecht berücksichtigt werden.
Vielen Ärzten bereitet besonders der Datenschutz hinsichtlich der Zeiterfassung Bauchschmerzen. Diese sind jedoch unbegründet, den die Erfassung der Arbeitszeit über das pepito Terminal ist DSGVO-konform. Langwierige Recherche zum Thema Datenschutz und Zeiterfassung sind somit nicht nötig.
Mit der Installation unseres Zeiterfassungsterminal, welche mühelos geht, ist das Thema „Stechuhr-Urteil“ schnell abgearbeitet.
Die Anschaffung des pepito Zeiterfassungsterminal kann als Einmalkauf oder zur Miete erfolgen.
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