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Arbeitszeiten erfassen – Neues Urteil des EuGH – Was Sie als Unternehmer jetzt Wissen müssen!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 14.05. entschieden, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten Arbeitgeber zur genauen Erfassung der Arbeitszeiten verpflichten sollen. Hintergrund der Neuregelung ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte.

Ob tägliche sowie wöchentliche Mindestruhezeiten eingehalten werden und die maximal zulässige Stundenanzahl nicht überschritten wird, kann nur mit einer verlässlichen und objektiven Messung festgestellt werden. Was kommt damit auf Unternehmen zu?

Dokumentationspflicht für die gesamte Arbeitszeit

Bisher mussten deutsche Arbeitgeber lediglich entstandene Mehrarbeit dokumentieren. Der EuGH fordert jedoch die Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeiten. Arbeitnehmer sollen dem Urteil nach sämtliche geleistete Stunden dokumentieren. Dies dient dann als Beleg dafür, dass die Arbeitszeit von maximal 48 Stunden in der Woche nicht überschritten wird sowie eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden am Stück eingehalten wird.

Der EuGH bezieht sich in seinem Urteil auf alle Angestellten - nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Teilzeitkräfte. Mit einem exakten System zur Arbeitszeiterfassung können Arbeitnehmer im Zweifelsfall nachweisen, ob es zu Überschreitungen der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten kam. Unbezahlte Mehrarbeit und nicht berücksichtigte Überstunden sollen damit der Vergangenheit angehören.

Was bedeutet das für die Praxis?

Unternehmen können die Dokumentation der Arbeitszeiten an ihre Mitarbeiter delegieren bzw. Lösungen zur Verfügung stellen, um die Aufzeichnung der Arbeitszeiten für Mitarbeiter zu erleichtern. Die eingesetzten Verfahren müssen aber objektiv und zuverlässig sein sowie durch den Arbeitnehmer kontrolliert werden. Darüber hinaus gibt das Urteil nicht vor, ob die Arbeitsstunden per Stechuhr, App oder auf dem Papier erfasst werden sollen.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten

Bisher richtet sich das Urteil an die EU-Staaten, die nachfolgend die gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen des jeweiligen Landes ausformulieren. Noch ist nicht klar, wie die deutsche Gesetzgebung die konkreten Vorgaben gestalten wird. Es ist zu erwarten, das Besonderheiten der Unternehmensgröße sowie des Branchenumfeldes in der zu erwartenden Novelle Berücksichtigung finden. Dennoch macht der Gerichtshof klar, dass ein lückenloser Nachweis geleisteter Stunden zur Pflicht werden soll.

Wir empfehlen eine praxistaugliche Lösung im Unternehmen schon vor der gesetzlich verbindlichen Pflicht einzuführen, denn so können Sie als Arbeitgeber auch für Ihre Mitarbeiter ein praktikables Vorgehen gestalten, von dem beide Seiten profitieren.

Der Gewinn für Unternehmen

Kritiker des Urteils sehen nicht nur Vorteile für Mitarbeiter, sondern auch das Risiko, dass diese sich kontrolliert fühlen und für die Dokumentation der Anwesenheiten zusätzliche Zeit investieren müssen. Gerade bei freien Arbeitsmodellen ist eine Dokumentation der geleisteten Stunden jedoch sinnvoll, um die Ergebnisse der geleisteten Arbeit beidseitig optimal bewerten zu können. Diese Transparenz hilft Unternehmen die Lohn- und Gehaltsberechnung weitestgehend zu automatisieren und unterstützt Mitarbeiter darin, ihr Potential noch effektiver zum Einsatz zu bringen.

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