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Arbeitszeiterfassung – Was muss nach dem EuGH Urteil beachtet werden?

Update: der Europäische Gerichtshof hat im Mai 2019 mit einem Urteil, das die Zeiterfassung von Unternehmen in ganz Europa beeinflussen könnte, für Aufsehen gesorgt. Kritiker befürchten eine Rückkehr zur alten Stechuhr, denn das Urteil soll Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter verpflichten. Was wird sich zukünftig für Firmen ändern?

Welche Folgen hat das Urteil?

Diese Entscheidung kann weitreichende Folgen haben, da Arbeitszeiten heutzutage nicht immer klar definiert und zunehmend unabhängig von Zeit und Ort sind. Schließlich weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Gesetzgebung zu ergreifen, nicht nur für die Behörden der Mitgliedstaaten, sondern bis zu einem gewissen Grad auch für die Gerichte gilt. Dies bedeutet, dass die etablierte nationale Rechtsprechung, die dem Ziel der europäischen Gesetzgebung widerspricht, geändert werden muss.

Auch die deutsche Gesetzgebung sieht vor, dass die Arbeitgeber stets die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter garantieren müssen. Dies bedeutet auch, dass tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten und Mindestjahresurlaube sowie Pausen und Höchstarbeitszeiten oder bestimmte Aspekte der Nacht- und Schichtarbeit eingehalten werden müssen. Bisher war dafür meist nur die Aufzeichnung von Überstunden vorgeschrieben.

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen dem Urteil des Gerichtshofs nun nachkommen und überprüfen, ob ihre Gesetzgebung mit den Vorgaben des Gerichtshofs in Einklang steht. In den Mitgliedstaaten, in denen die Arbeitgeber noch nicht zur Registrierung verpflichtet sind, muss die Gesetzgebung angepasst werden. Dies ist in Deutschland zu erwarten. Die Gerichte in diesen Mitgliedstaaten müssen für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Streitigkeiten eine Lösung finden, die so weit wie möglich den europäischen Regeln entspricht.

Wie kann eine moderne Arbeitszeiterfassung aussehen?

Um die Zeiterfassung in einer zugänglichen, zuverlässigen und objektiven Weise zu implementieren, müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden. Der erste Faktor ist die Benutzerfreundlichkeit: Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen keine Zeit mit der Zeiterfassung "verschwenden". Deshalb wird eine einfache und schnelle Registrierung, z.B. über Apps oder Terminals empfohlen.

Zudem kann ein Management nach dem Ausnahmeprinzip nützlich sein. Moderne Zeiterfassungssysteme bieten Analysefunktionen und benachrichtigen Verantwortliche, wenn es Abweichungen gibt, z.B. wenn Überstunden zu hoch sind. Auf diese Weise können Anwender sicher sein, dass sie immer im Rahmen der Gesetze bleiben. Um schließlich eine objektive Zeiterfassung zu gewährleisten, ist ein integriertes System am besten, in dem die Zeit- und Anwesenheitserfassung enthalten ist. So erhalten Unternehmen objektive Daten über die abgerechnete und die tatsächlich gearbeitete Zeit.

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