Ist Ihre Zahnarztpraxis auf das neue Arbeitszeitgesetz vorbereitet?
Erstellt am: 22.07.2026, 12:10 Uhr von Lea-Marie Marquardt | Zuletzt aktualisiert am: 30.07.2026, 16:18 Uhr
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Vorteile sichernDie Diskussion um das neue Arbeitszeitgesetz sorgt derzeit für viele Schlagzeilen. Von der Abschaffung des Acht-Stunden-Tages bis hin zur verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung kursieren zahlreiche Meldungen. Doch was ist tatsächlich geplant – und was bedeutet das für Zahnarztpraxen?
Fest steht: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht. Ziel ist es, die bereits bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich zu konkretisieren und gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit zu schaffen.
Wichtig: ⚠️ Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist noch kein geltendes Recht. Dennoch lohnt es sich bereits heute, die eigenen Prozesse zu überprüfen – denn die grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits.
In diesem Beitrag zeigen wir, was aktuell geplant ist, welche Anforderungen schon heute gelten und wie Zahnarztpraxen sich sinnvoll darauf vorbereiten können.
Nach aktuellem Stand sind unter anderem folgende Änderungen geplant:
Die elektronische Arbeitszeiterfassung soll gesetzlich konkret geregelt werden.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sollen digital dokumentiert werden.
Vertrauensarbeitszeit bleibt grundsätzlich möglich.
Tarifverträge sollen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit ermöglichen.
Für kleinere Unternehmen sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Pausen- und Ruhezeiten bleiben grundsätzlich bestehen.
Viele Arbeitgeber glauben, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erst mit dem neuen Gesetz eingeführt wird. Tatsächlich besteht sie bereits seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022.
Der Gesetzentwurf soll nun vor allem festlegen,
wie Arbeitszeiten erfasst werden müssen,
welche Form der Dokumentation zulässig ist und
welche Übergangsregelungen gelten.
Für Zahnarztpraxen bedeutet das: Wer seine Arbeitszeiten bereits transparent dokumentiert, schafft eine gute Grundlage – unabhängig davon, wann das neue Gesetz in Kraft tritt.
Praxis-Tipp mit pepito 💡
In pepito können Arbeitszeiten bereits heute digital erfasst und zentral verwaltet werden. Alle relevanten Informationen stehen an einem Ort zur Verfügung und lassen sich jederzeit nachvollziehen.
Nach dem aktuellen Entwurf sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch dokumentiert werden.
Die Erfassung kann weiterhin durch die Mitarbeitenden selbst erfolgen. Verantwortlich für die vollständige Dokumentation bleibt jedoch der Arbeitgeber.
Für Zahnarztpraxen bedeutet das vor allem eines: Arbeitszeiten sollten nachvollziehbar, vollständig und möglichst ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand dokumentiert werden.
So unterstützt pepito 🧾
Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten direkt erfassen. Praxisinhaber behalten jederzeit den Überblick über Arbeitszeiten, Überstunden und Arbeitszeitkonten – ganz ohne separate Listen oder Tabellen.
In vielen Medien ist von der "Abschaffung des Acht-Stunden-Tages" die Rede.
Ganz so einfach ist es jedoch nicht.
Nach aktuellem Stand bleibt die tägliche Regelarbeitszeit grundsätzlich bestehen. Zusätzliche Flexibilität soll vor allem über tarifvertragliche Regelungen ermöglicht werden.
Für viele Zahnarztpraxen dürfte sich im Praxisalltag zunächst wenig ändern.
Auch künftig soll Vertrauensarbeitszeit zulässig sein.
Neu ist jedoch, dass Vertrauensarbeitszeit nicht von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung entbindet. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss weiterhin dokumentiert werden.
Gerade bei Verwaltungsaufgaben oder flexiblen Arbeitszeiten sorgt eine digitale Dokumentation für Transparenz – sowohl für Mitarbeitende als auch für die Praxisleitung.
So unterstützt pepito 📊
Mitarbeitende erfassen ihre Arbeitszeiten selbst. Die Praxisleitung kann Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten jederzeit nachvollziehen und behält den Überblick.
Auch mit der Reform soll der Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiterhin gewährleistet bleiben.
Pausenzeiten und gesetzliche Ruhezeiten bleiben grundsätzlich bestehen. Tarifvertragliche Ausnahmen werden zwar diskutiert, ändern aber nichts am grundsätzlichen Ziel des Arbeitsschutzes.
Eine strukturierte Arbeitszeiterfassung hilft dabei, mögliche Überschreitungen frühzeitig zu erkennen.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht je nach Unternehmensgröße Übergangsfristen beziehungsweise Ausnahmen vor.
Unabhängig davon lohnt es sich bereits heute, bestehende Prozesse zu digitalisieren und übersichtlich zu organisieren.
Fakt: Nach aktuellem Stand bleibt die tägliche Regelarbeitszeit bestehen. Geplant sind vor allem tarifvertragliche Flexibilisierungsmöglichkeiten.
Fakt: Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich. Arbeitszeiten müssen jedoch weiterhin dokumentiert werden.
Fakt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits heute. Das neue Gesetz soll die Umsetzung konkretisieren.
Viele Praxen erfassen Arbeitszeiten bereits. Entscheidend ist jedoch, wie einfach und transparent diese Informationen im Alltag genutzt werden können.
Fragen, die sich Praxisinhaber stellen sollten:
Werden Arbeitszeiten vollständig dokumentiert?
Sind Überstunden jederzeit nachvollziehbar?
Können Arbeitszeitkonten aktuell eingesehen werden?
Lassen sich Auswertungen schnell erstellen?
Sind Fehlzeiten und Abwesenheiten zentral dokumentiert?
Je besser diese Fragen beantwortet werden können, desto entspannter lassen sich mögliche gesetzliche Änderungen umsetzen.
So unterstützt pepito 📁
Neben der digitalen Arbeitszeiterfassung können in pepito unter anderem Arbeitszeitkonten, Überstunden sowie Urlaubs- und Abwesenheitszeiten zentral verwaltet werden. Dadurch stehen alle personalrelevanten Informationen jederzeit übersichtlich zur Verfügung.
✔ Arbeitszeiten werden digital erfasst.
✔ Mitarbeitende können ihre Zeiten selbst dokumentieren.
✔ Überstunden werden transparent verwaltet.
✔ Arbeitszeitkonten sind jederzeit aktuell.
✔ Urlaubs- und Fehlzeiten werden zentral dokumentiert.
✔ Auswertungen lassen sich schnell erstellen.
✔ Alle Personaldaten befinden sich an einem Ort.
Wenn Sie mehrere Punkte noch nicht abhaken können, lohnt sich ein Blick auf Ihre bestehenden Prozesse – unabhängig vom Zeitpunkt der Gesetzesänderung.
Das neue Arbeitszeitgesetz wird die Arbeitszeiterfassung voraussichtlich nicht neu erfinden. Vielmehr soll gesetzlich konkretisiert werden, wie Arbeitgeber ihrer bereits bestehenden Dokumentationspflicht nachkommen.
Für Zahnarztpraxen bietet sich jetzt die Gelegenheit, bestehende Abläufe zu überprüfen und gegebenenfalls zu digitalisieren. Wer Arbeitszeiten, Überstunden und Abwesenheiten bereits strukturiert verwaltet, ist für die kommenden Anforderungen gut aufgestellt.
Mit pepito lassen sich viele dieser Prozesse schon heute einfach und transparent abbilden – und zwar nicht nur im Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz, sondern auch für eine moderne und effiziente Personalverwaltung im Praxisalltag.
Stand: Juli 2026
Dieser Beitrag basiert auf dem derzeit veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Da sich das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren befindet, können sich einzelne Regelungen bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.
Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir diesen Beitrag und erläutern die endgültigen Anforderungen für Zahnarztpraxen.
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