Ein Arbeitszeitkonto bzw. Stundenkonto in der Zahnarztpraxis ist ein wichtiges Instrument im Personalbereich. Darin wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert. Erfasst werden sowohl Plus- als auch Minusstunden und diese mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verglichen. Wurde mehr gearbeitet als im Vertrag vorgesehen, kann dieses Zeitguthaben – je nach vertraglicher Vereinbarung – abgebaut werden. Bei Minusstunden, die z. B. durch persönliche Gründe entstanden sind, muss die Arbeitszeit nachgeholt werden.
Doch wie wirken sich besondere Abwesenheiten wie Urlaub auf das Stundenkonto aus?
Urlaubstage und das Stundenkonto
Die Anzahl der Urlaubstage ist grundsätzlich im Arbeitsvertrag geregelt. Werden Urlaubstage genommen, beeinflusst dies das Stundenkonto nicht negativ. Urlaub gilt nicht als Fehlzeit mit Minusstunden. Vielmehr wird die Arbeitszeit, die laut Vertrag an dem jeweiligen Tag zu leisten wäre, automatisch als geleistet im Stundenkonto vermerkt.
Stundenkonto im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall gilt das Gleiche wie bei Urlaub: Fällt eine Person ohne eigenes Verschulden krankheitsbedingt aus, dürfen nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung keine Minusstunden entstehen. Das ist arbeitsrechtlich unzulässig. Die ausgefallene Zeit wird im Stundenkonto so behandelt, als wäre regulär gearbeitet worden. Auch das Gehalt ist entsprechend weiterzuzahlen – sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen besteht.
Zu den anerkannten Krankheitsfällen zählen neben Infekten auch Verletzungen wie Knochenbrüche oder Sehnenrisse. Diese erfordern eine medizinisch empfohlene Ruhezeit.
Diese Regelung ist im § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gesetzlich verankert:
„Wird eine Person durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ein Verschulden vorliegt, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch die Arbeitgeberseite für bis zu sechs Wochen.“
„Wird infolge derselben Krankheit erneut Arbeitsunfähigkeit festgestellt, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für weitere sechs Wochen bestehen, wenn:
– vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate keine Erkrankung derselben Art bestand, oder
– seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.“
Stundenkonto bei Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangere und stillende Beschäftigte stehen unter gesetzlichem Mutterschutz. Können sie z. B. aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen oder Beschwerden nicht zur Arbeit erscheinen, entstehen daraus keine Minusstunden. Auch diese Zeiten gelten als Arbeitszeit und werden als solche im Stundenkonto berücksichtigt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Mutterschutzgesetz:
„Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten und werden nicht auf Ruhepausen angerechnet.“
Abwesenheit durch Fortbildung
Wird die Teilnahme an einer Fortbildung von der Praxisleitung angeordnet und sind Zeit sowie Ort der Fortbildung festgelegt, zählt diese Zeit als reguläre Arbeitszeit – abzüglich Pausen. Das bedeutet: Die Zeit vom Betreten bis zum Verlassen des Veranstaltungsorts wird im Stundenkonto erfasst.
Anders verhält es sich bei Fortbildungen, die aus eigenem Interesse während der Arbeitszeit besucht werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um Arbeitszeit – Urlaub kann dafür beantragt werden.
Pflegezeit bei Angehörigen
Muss kurzfristig ein nahestehender Mensch gepflegt werden, besteht das Recht auf bis zu zehn Tage Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz. Ob während dieser Zeit Anspruch auf Entgelt besteht, ist abhängig von vertraglichen Vereinbarungen oder tariflichen Regelungen.
Hinweis zur Arbeitszeiterfassung
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14. Mai 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden präzise zu erfassen. Die Methode der Erfassung kann individuell gewählt werden.
pepito - Ihre Lösung für digitale Zeiterfassung & Dienstplanung
Überzeugen Sie sich selbst! Lassen Sie sich live zeigen, wie pepito Ihre Personalplanung vereinfacht. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Demotermin und erleben Sie, wie effizient moderne Personalplanung sein kann.
Kostenlosen Demotermin buchen