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Die neuen Regeln der Arbeitszeiterfassung sind umstritten.

Werden Unternehmen verpflichtet, mehr als nur Überstunden zu dokumentieren?

Die Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank brachte bedeutende Veränderungen für Unternehmen ins Rollen. Im spanischen Recht ist keine Erfassung der Arbeitszeiten vorgesehen, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hingegen urteilte, dass eine generelle Aufzeichnung der gearbeiteten Zeiten erfolgen sollte. Die Dokumentation muss dem Urteil nach in allen EU-Staaten durch verlässliche, zuverlässige und zugängliche Systeme erfolgen. Ein Arbeitsgericht hat die Zeiterfassung auch hierzulande als Pflicht definiert. Wie sieht die Rechtslage nun genau aus?

Werden Unternehmen verpflichtet, mehr als nur Überstunden zu dokumentieren?

Die Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank brachte bedeutende Veränderungen für Unternehmen ins Rollen. Im spanischen Recht ist keine Erfassung der Arbeitszeiten vorgesehen, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hingegen urteilte, dass eine generelle Aufzeichnung der gearbeiteten Zeiten erfolgen sollte. Die Dokumentation muss dem Urteil nach in allen EU-Staaten durch verlässliche, zuverlässige und zugängliche Systeme erfolgen. Ein Arbeitsgericht hat die Zeiterfassung auch hierzulande als Pflicht definiert. Wie sieht die Rechtslage nun genau aus?

Noch keine generelle Arbeitszeiterfassung im deutschen Recht

Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Erfassung nur für Überstunden und die Arbeit an Feiertagen vorgesehen. Arbeitgeberverbände, Juristen und Politiker diskutierten nach dem Urteil, welche Bedeutung die gerichtliche Entscheidung für deutsche Firmen haben könnte und ob ein neues Arbeitszeitgesetz erforderlich ist. Denn so lange das Urteil nicht in deutsches Recht umgesetzt wird, sind noch keine generellen verpflichtenden Veränderungen durchsetzbar.

Bisher gab es in Deutschland keine gesetzlichen Anpassungen und auch aus dem Wirtschaftsministerium kamen keine Signale, die auf Änderungen in dieser Legislaturperiode hindeuten könnten. Die Dokumentationspflichten des Arbeitszeitgesetzes im deutschen Recht werden als ausreichend betrachtet und politische Entscheidungen bezüglich einer Neuerung des Gesetzes liegen bisher nicht vor.

Verschiedene Standpunkte zur Arbeitszeiterfassung

Für Vertreter der Gewerkschaften zeigen die vielen geleisteten Überstunden aber, dass neue Zeiterfassungssysteme benötigt werden. 2020 haben Arbeitnehmer etwa, trotz Corona und Kurzarbeit, rund 1,68 Milliarden an Mehrarbeitsstunden geleistet. Dass Überstunden nicht dokumentiert und dann auch nicht bezahlt werden, widerspreche dem Gesundheitsschutz. Arbeitgeberverbände sehen die Aufgabe der Arbeitszeitdokumentation hingegen bei den Arbeitnehmern. Die Angestellten selbst sollten es demnach im Blick haben, wann sie Mehrarbeit leisten. Das deutsche Arbeitszeitgesetz lässt es tatsächlich zu, die Stundenerfassung an die Mitarbeiter zu delegieren.

Unternehmen sollten sich über Wege der Zeiterfassung Gedanken machen. So urteilte beispielsweise das Arbeitsgericht Emden am 20.02.2020, dass ein Arbeitgeber bereits jetzt zur Errichtung eines Systems zur Zeiterfassung verpflichtet ist. Die Entscheidung des EuGHs kann daher noch vor der Umsetzung in die deutsche Gesetzgebung von Arbeitsgerichten als verbindlich angesehen werden.

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