pepito Hilfe - Abwesenheiten
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Während der Elternzeit gelten besondere Regelungen für den Urlaubsanspruch. Dieser muss in pepito manuell berücksichtigt und angepasst werden.
Grundsätzlich kann der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit anteilig durch den Arbeitgeber gekürzt werden.
👉 Wichtig:
Wie der Urlaubsanspruch konkret behandelt wird, ist abhängig vom Arbeitgeber und der individuellen Situation.
Zum Beispiel:
👉 Daher gilt:
Der Urlaubsanspruch muss in pepito immer individuell geprüft und manuell angepasst werden.
Wenn eine Person während der Elternzeit weiterhin beim gleichen Arbeitgeber tätig ist (z. B. auf Minijob-Basis oder in Teilzeit), besteht für diese Zeit weiterhin ein Urlaubsanspruch.
In diesem Fall:
Da diese Regelungen nicht automatisch abgebildet werden, sollte das Urlaubskonto manuell geprüft und angepasst werden:
Wenn sich nach der Elternzeit Änderungen ergeben (z. B. neue Arbeitszeit oder andere Arbeitstage), empfiehlt es sich:
So bleiben Urlaubs- und Stundenkonto korrekt und nachvollziehbar.
Das Thema Elternzeit und Urlaubsanspruch ist arbeitsrechtlich komplex.
Wir empfehlen, die konkrete Berechnung im Zweifel mit einer steuerlichen oder arbeitsrechtlichen Beratung abzustimmen.
Kurz gesagt:
Der Urlaubsanspruch während der Elternzeit ist individuell zu betrachten, muss ggf. aktiv gekürzt werden und wird in pepito nicht automatisch berechnet, sondern manuell geprüft und angepasst.