Bruttoeinkommen
Erfahren Sie, was Bruttoeinkommen ist, welche Bestandteile dazu gehören und wie es sich vom Nettoeinkommen unterscheidet.
Zusammenfassung
Das Bruttoeinkommen ist das gesamte Einkommen eines Arbeitnehmenden vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Es bildet die Grundlage für die Lohnabrechnung, Steuerpflicht und viele Sozialleistungen. Die Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoeinkommen ist zentral im Arbeitsverhältnis – ebenso wie die transparente Dokumentation über Lohnabrechnungen und in der digitalen Personalakte.
Das Bruttoeinkommen ist die vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung, die ein:e Mitarbeitende:r vom Arbeitgeber erhält – vor Abzug gesetzlicher Pflichtabgaben. Es setzt sich zusammen aus:
Grundgehalt oder Lohn
Zuschlägen (z. B. für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit)
Prämien, Boni oder Provisionen
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
ggf. geldwerten Vorteilen (z. B. Dienstwagen, Sachbezüge)
Erst durch Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen ergibt sich das Nettoeinkommen – also das, was tatsächlich ausgezahlt wird.
Das Bruttoeinkommen bildet die Grundlage für:
die Berechnung der Lohnsteuer (über die Lohnsteuerklasse)
die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, AV, PV)
die Meldung an Krankenkasse und Sozialversicherungsträger
die Bestimmung von Elterngeld, Krankengeld oder Rentenansprüchen
die Darstellung in der Lohnabrechnung
Die Begriffe Bruttogehalt und Nettogehalt beschreiben unterschiedliche Aspekte des Einkommens und sind besonders bei Gehaltsverhandlungen, Vertragsabschlüssen und Lohnabrechnungen relevant.
Bruttogehalt: Das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dies ist der Betrag, der im Arbeitsvertrag festgelegt wird und den der Arbeitgeber insgesamt für die Arbeitsleistung zahlt.
Nettogehalt: Der Betrag, der nach Abzug aller Steuern (z. B. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und Sozialabgaben (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) tatsächlich auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird.
Viele Bewerber:innen beziehen sich auf das Nettogehalt – also den Betrag, den sie tatsächlich ausgezahlt bekommen. Verträge und Gehaltsvereinbarungen werden jedoch stets auf Basis des Bruttogehalts abgeschlossen. Ein Missverständnis über diese Begriffe kann zu Unzufriedenheit und Fehlkommunikation führen.
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.500 € pro Monat.
Abzüge:
Lohnsteuer: 600 €
Krankenversicherung (14,6 % + Zusatzbeitrag): 320 €
Rentenversicherung (18,6 %): 325 €
Arbeitslosenversicherung (2,6 %): 91 €
Pflegeversicherung (3,05 %): 107 €
Gesamtabzüge: 1.443 €
Nettogehalt: 3.500 € (Brutto) - 1.443 € (Abzüge) = 2.057 €
In diesem Beispiel erhält der Arbeitnehmer bei einem Bruttogehalt von 3.500 € monatlich ein Nettogehalt von 2.057 € auf sein Konto überwiesen.
Überzeugen Sie sich selbst! Lassen Sie sich live zeigen, wie pepito Ihre Personalplanung vereinfacht. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Demotermin und erleben Sie, wie effizient moderne Personalplanung sein kann.
Kostenlosen Demotermin buchen