Hinzuverdienstgrenze

Erfahre, wie die Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner seit 2023 geregelt ist und welche speziellen Grenzen für Erwerbsminderungsrentner gelten.

Zusammenfassung

Die Hinzuverdienstgrenze legt fest, wie viel Menschen im Ruhestand zur Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass diese gekürzt wird. Seit 2023 gelten neue Regelungen: Für Altersrentner gibt es keine Begrenzung mehr, bei Erwerbsminderungsrenten gelten angepasste Grenzen. 

Definition: Was ist die Hinzuverdienstgrenze?

Die Hinzuverdienstgrenze bezeichnet den maximalen Betrag, den Rentenbeziehende neben ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass es zu einer Kürzung der Rentenzahlungen kommt. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, ohne finanzielle Nachteile für die Rentnerinnen und Rentner.

Aktuelle Regelungen - Stand 2025

Wie viel darf ich als Rentner:in dazu verdienen?


Altersrente:
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Beziehende einer vorgezogenen Altersrente. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Diese Maßnahme soll flexiblere Übergänge in den Ruhestand fördern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Erwerbsminderungsrente: Für Beziehende einer Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin spezifische Hinzuverdienstgrenzen:​

  • Volle Erwerbsminderung: Ab dem 1. Januar 2025 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 19.661,25 Euro.​

  • Teilweise Erwerbsminderung: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 39.322,50 Euro.

Diese Grenzen werden jährlich angepasst und orientieren sich am durchschnittlichen Jahresentgelt.​

Bedeutung für Arbeitgeber

Immer mehr Unternehmen beschäftigen Rentnerinnen und Rentner, sei es zur Überbrückung von Fachkräftemangel, für den Wissenstransfer oder für projektbezogene Einsätze. Dabei sollten Personalverantwortliche folgende Punkte beachten:​

  • Klare Definition der Arbeitszeiten: Vertragliche Festlegung der Arbeitszeiten, um Transparenz für beide Seiten zu gewährleisten.​

  • Dokumentation des Arbeitsverhältnisses: Erfassung aller relevanten Daten in der digitalen Personalakte zur Nachvollziehbarkeit.​

  • Stundengenaue Erfassung bei Teilzeit oder Minijobs: Präzise Aufzeichnung der Arbeitsstunden, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungen.​

  • Anpassung der Sollstundenmodelle: Berücksichtigung individueller Arbeitszeitmodelle für Rentnerinnen und Rentner.​

  • Kapazitätsplanung: Einsatzplanung unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der gesetzlichen Vorgaben.​


Besonders bei Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern ist es essenziell, die individuellen Hinzuverdienstgrenzen zu kennen und einzuhalten, um Rentenkürzungen zu vermeiden.

 

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Fazit

Die aktuellen Regelungen zur Hinzuverdienstgrenze eröffnen sowohl Rentnerinnen und Rentnern als auch Unternehmen neue Möglichkeiten. Mit digitalen Lösungen wie pepito lassen sich Rentnerinnen und Rentner nahtlos in bestehende Prozesse integrieren, Einsatzzeiten effizient koordinieren und gesetzliche Vorgaben zuverlässig einhalten.

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