Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Erfahre, wann das Kündigungsschutzgesetz greift, welche Kündigungsgründe zulässig sind und welche Pflichten Arbeitgeber bei Kündigungen beachten müssen.

Zusammenfassung

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmende in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitenden vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Arbeitgeber müssen triftige Gründe nachweisen – etwa betriebliche, verhaltens- oder personenbedingte. 

Definition: Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz (KschG) ?

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitnehmer ist länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt.

  • Betriebsgröße: Im Betrieb sind regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, darf eine Kündigung nur erfolgen, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.

Mögliche Kündigungsgründe:

Das KSchG erkennt drei Hauptgründe für eine sozial gerechtfertigte Kündigung an:

  1. Verhaltensbedingte Kündigung: Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, beispielsweise durch wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung.

  2. Personenbedingte Kündigung: Hierbei handelt es sich um Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, wie etwa eine dauerhafte Krankheit, die die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich macht.

  3. Betriebsbedingte Kündigung: Diese erfolgt aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse, wie etwa bei Umstrukturierungen oder Auftragsrückgang, die den Wegfall des Arbeitsplatzes zur Folge haben.

In einem Kündigungsschutzprozess trägt der Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes.

Bedeutung für HR und Führungskräfte

Für Personalverantwortliche und Führungskräfte ergeben sich daraus folgende Pflichten:

  • Dokumentation von Abmahnungen und Gesprächen: Sorgfältige Aufzeichnung aller relevanten Vorgänge, um im Bedarfsfall Nachweise erbringen zu können.

  • Sorgfältige Planung betriebsbedingter Maßnahmen: Bei notwendigen Umstrukturierungen ist eine detaillierte Planung und Dokumentation erforderlich, um betriebsbedingte Kündigungen rechtlich abzusichern.

  • Beachtung von Kündigungsfristen und Sonderkündigungsschutz: Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Fristen sowie Berücksichtigung besonderer Schutzbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

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