Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Zusammenfassung:

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die Höchstdauer der Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsruhe. Es schützt die Gesundheit von Beschäftigten und sorgt für faire Arbeitsbedingungen. In der Praxis stellt die Einhaltung oft eine Herausforderung dar – besonders bei Schichtsystemen, Teilzeitmodellen oder mobiler Arbeit. Digitale Tools zur Arbeitszeiterfassung und Dienstplanung helfen dabei, das Gesetz rechtskonform umzusetzen.

Ziel und Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Es legt verbindliche Regeln zur Gestaltung der Arbeitszeit fest, um Überlastung zu vermeiden und die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern. Es gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmenden in Deutschland – unabhängig von Branche oder Vertragsart. Ausgenommen sind u. a. leitende Angestellte, Chefärzt:innen, Beamte sowie bestimmte Berufsgruppen mit eigenständiger Arbeitszeitregelung (z. B. Luftfahrt, Seefahrt, Rundfunk).

Zentrale Regelungen im Überblick

Die wichtigsten Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes betreffen:

  • Maximale Arbeitszeit
    Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt wieder auf acht Stunden ausgeglichen wird.

  • Ruhepausen
    Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von je 15 Minuten aufgeteilt werden.

  • Ruhezeiten
    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden.

  • Sonn- und Feiertagsruhe
    An Sonn- und Feiertagen darf in der Regel nicht gearbeitet werden. Für bestimmte Branchen (z. B. Gesundheitswesen, Gastronomie, Verkehr) gelten Ausnahmen mit Ausgleichszeiten.

Bedeutung für die betriebliche Praxis

Die Anforderungen des ArbZG wirken sich direkt auf die Dienstplanung, Schichtsysteme und den Personaleinsatz aus. Besonders bei variablen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit, Teilzeit, Schichtarbeit oder mobiler Arbeit wird die Einhaltung schnell komplex:

  • Wie wird dokumentiert, dass Pausen korrekt genommen wurden?

  • Ist die tägliche Ruhezeit nach einer Spätschicht gewährleistet?

  • Wie lassen sich kurzfristige Einsätze rechtssicher organisieren?

Wichtiger HInweis

Eine verlässliche Arbeitszeiterfassung ist unverzichtbar, um Verstöße gegen das ArbZG zu vermeiden – auch im Sinne des Unternehmens, denn bei Verstößen drohen Bußgelder.

Zeiterfassung: Pflicht seit dem BAG-Urteil

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 wurde bestätigt, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Auch wenn die gesetzliche Ausgestaltung noch konkretisiert wird: Unternehmen sollten schon jetzt für eine vollständige und transparente Zeiterfassung sorgen – digital, manipulationssicher und nachvollziehbar.

Digitale Unterstützung bei der Umsetzung

Moderne Tools zur Arbeitszeiterfassung und Personaleinsatzplanung helfen dabei, die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes zuverlässig umzusetzen. Sie ermöglichen:

  • Automatische Prüfung von Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten

  • Vermeidung von Überstundenüberschreitungen

  • Transparente Dokumentation der tatsächlichen Arbeitszeit

  • Live-Übersicht über den Personaleinsatz – auch bei kurzfristigen Änderungen

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Fazit

Das Arbeitszeitgesetz bildet die rechtliche Grundlage für eine gesunde und geregelte Arbeitsorganisation. In der Praxis erfordert die Einhaltung klare Prozesse – besonders bei flexiblen Arbeitszeitmodellen. Wer auf digitale Systeme zur Zeiterfassung und Dienstplanung setzt, schafft Transparenz, minimiert Risiken und sorgt für mehr Fairness im Unternehmen.

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