Abfindung
Erfahren Sie, was eine Abfindung ist, in welchen Fällen sie gezahlt wird, wie sie berechnet wird und welche steuerlichen Regelungen dabei zu beachten sind.
Zusammenfassung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die Arbeitnehmende bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten – meist im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs. Zwar besteht kein genereller Anspruch auf Abfindung, doch sie kann freiwillig gezahlt werden, um Konflikte zu vermeiden oder Kündigungsschutzklagen abzuwehren. Die Höhe richtet sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Gehalt und weiteren Faktoren.
Eine Abfindung ist eine freiwillige oder gerichtlich vereinbarte Zahlung des Arbeitgebers an eine:n ausscheidende:n Mitarbeitende:n. Sie soll mögliche Nachteile durch den Arbeitsplatzverlust ausgleichen – etwa beim Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis oder während der Arbeitslosigkeit.
Aufhebungsverträge: zur einvernehmlichen Trennung
Kündigungsschutzklagen: zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten
Betriebsbedingte Kündigungen mit Sozialplan oder Massenentlassungen
Vorzeitiger Ruhestand oder Umstrukturierungen
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz bei betriebsbedingter Kündigung mit Hinweis auf eine Abfindungsregelung.
Abfindung = 0,5 Monatsgehälter × Jahre der Betriebszugehörigkeit
Die tatsächliche Höhe kann jedoch je nach Einzelfall variieren – z. B. bei langjährigen Mitarbeitenden, tarifvertraglichen Regelungen oder besonderen Sozialaspekten.
Abfindungen, die Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten, unterliegen der Einkommensteuer, sind jedoch grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme besteht für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen: Für sie kann die Abfindung unter bestimmten Bedingungen als beitragspflichtige Einnahme gelten, was zu zusätzlichen Beitragszahlungen führen kann.
Zur Minderung der steuerlichen Belastung kann die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. Diese ermöglicht es, die Abfindung steuerlich so zu behandeln, als würde sie über fünf Jahre verteilt zufließen, wodurch der progressive Steuersatz gemildert wird. Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber diese Regelung direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Ab dem 1. Januar 2025 sind jedoch Änderungen in Kraft getreten: Arbeitgeber führen die Abfindung nun in voller Höhe als Arbeitslohn ab, und die Anwendung der Fünftelregelung erfolgt nicht mehr automatisch. Arbeitnehmer müssen die ermäßigte Besteuerung nun selbst im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.
Diese Neuerung bedeutet für Arbeitnehmer einen zusätzlichen administrativen Aufwand, da sie aktiv werden müssen, um von der Steuerermäßigung zu profitieren. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung der Fünftelregelung zu informieren oder gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen
Überzeugen Sie sich selbst! Lassen Sie sich live zeigen, wie pepito Ihre Personalplanung vereinfacht. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Demotermin und erleben Sie, wie effizient moderne Personalplanung sein kann.
Kostenlosen Demotermin buchen