Kündigungsschutz

Erfahre was Kündigungsschutz ist, welche Arten es gibt und welche praktischen Hinweise von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beachtet werden müssen.

Zusammenfassung

Der Kündigungsschutz regelt, wann und unter welchen Bedingungen Arbeitgebende ein Arbeitsverhältnis beenden dürfen. Ziel ist es, willkürliche oder sozial ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern. Für Unternehmen bedeutet das: Eine Kündigung muss gut begründet und dokumentiert sein – idealerweise mit Unterstützung durch strukturierte HR-Prozesse und die digitale Personalakte.

Definition: Was ist Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten oder willkürlichen Kündigungen und gliedert sich in zwei Hauptkategorien: den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz.

Allgemeiner Kündigungsschutz:

Dieser Schutz basiert auf dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und tritt unter folgenden Bedingungen in Kraft:

  • Betriebsgröße: Das Unternehmen beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer.

  • Betriebszugehörigkeit: Das Arbeitsverhältnis besteht ununterbrochen länger als sechs Monate.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Kündigung nur dann rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet, sie muss auf einem der folgenden Gründe basieren:

  • Personenbedingte Gründe: Beispielsweise dauerhafte Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters.

  • Verhaltensbedingte Gründe: Etwa wiederholte Pflichtverletzungen trotz Abmahnungen.

  • Betriebsbedingte Gründe: Zum Beispiel Stellenabbau aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

 

Besonderer Kündigungsschutz:

Bestimmte Personengruppen genießen einen erhöhten Schutz vor Kündigungen, darunter:

  • Schwangere und Mütter nach der Entbindung: Ein Kündigungsverbot besteht während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung. 

  • Schwerbehinderte Menschen: Für eine Kündigung ist die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.

  • Betriebsratsmitglieder: Sie genießen besonderen Schutz vor ordentlichen Kündigungen während ihrer Amtszeit.

  • Auszubildende nach der Probezeit: Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen; das Ausbildungsverhältnis kann nur aus wichtigem Grund beendet werden.

Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

Arbeitgeber

  • Sorgfältige Vorbereitung: Dazu gehören dokumentierte Abmahnungen und Gespräche, um Kündigungsgründe nachvollziehbar zu machen.

  • Beachtung von Fristen und Formvorschriften: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und die jeweiligen Kündigungsfristen einhalten.

  • Dokumentation des gesamten Prozesses: Eine lückenlose Dokumentation schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitnehmer

  • Frist beachten: Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

  • Kündigung sorgfältig prüfen: Überprüfen, ob Formvorschriften eingehalten wurden und ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

  • Dokumentation: Alle Schriftstücke, Gesprächsprotokolle und Abmahnungen sammeln und aufbewahren.

  • Rechtlichen Beistand einholen: Einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu beurteilen.


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