Grundrente
Erfahren Sie, was die Grundrente ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen sie auf Arbeitgeber – insbesondere bei Minijobs – hat.
Zusammenfassung
Die Grundrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die langjährig Versicherte mit geringem Einkommen finanziell unterstützt. Sie wird automatisch geprüft und ausgezahlt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Anrechenbarkeit von Beschäftigungszeiten zu kennen, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungen.
Die Grundrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die zum 1. Januar 2021 eingeführt wurde. Sie zielt darauf ab, langjährig Versicherte mit geringem Einkommen im Alter finanziell besserzustellen. Personen, die mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können und während ihres Erwerbslebens unterdurchschnittlich verdient haben, erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.
Wann erhalte ich Grundrente? Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten: Zu diesen Zeiten zählen insbesondere Pflichtbeitragszeiten aus versicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege sowie Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.
Geringes durchschnittliches Einkommen: Der Grundrentenzuschlag wird für Zeiten berechnet, in denen die persönliche Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug.
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, sollten Folgendes beachten:
Rentenversicherungspflicht bei Minijobs: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Minijobber trägt die Differenz zum vollen Beitragssatz der Rentenversicherung (18,6 Prozent), also 3,6 Prozent.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht: Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber weiterhin seinen Pauschalbeitrag, der Arbeitnehmer jedoch keine eigenen Beiträge.
Auswirkungen auf die Grundrente: Nur rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten werden als Grundrentenzeiten anerkannt. Entscheidet sich ein Minijobber für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, werden diese Zeiten nicht für die Grundrente berücksichtigt.
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Die Grundrente bietet langjährig Versicherten mit geringem Einkommen eine finanzielle Aufwertung ihrer Rente. Arbeitgeber sollten ihre Minijobber über die Bedeutung der Rentenversicherungspflicht und die Konsequenzen einer Befreiung aufklären, insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung dieser Zeiten für die Grundrente.