Abmahnung
Erfahren Sie, was eine Abmahnung ist, in welchen Situationen sie ausgesprochen wird, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und welche Konsequenzen daraus entstehen können.
Zusammenfassung
Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, mit dem Arbeitgeber auf Pflichtverletzungen von Mitarbeitenden reagieren. Sie dient als Warnung – und als Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Eine Abmahnung muss inhaltlich bestimmten Anforderungen genügen und sollte sorgfältig dokumentiert werden – etwa in der digitalen Personalakte.
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers gegenüber dem:der Mitarbeitenden. Sie erfolgt bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten – etwa wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder unentschuldigtes Fehlen.
Ziel der Abmahnung ist es, das Fehlverhalten klar zu benennen, auf die Vertragswidrigkeit hinzuweisen und eine Verhaltensänderung einzufordern – unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen (z. B. Kündigung bei Wiederholung).
Das konkrete Fehlverhalten benennen (Datum, Uhrzeit, Verhalten)
Die Vertragsverletzung rechtlich einordnen
Eine klare Aufforderung zur Verhaltensänderung enthalten
Künftige Konsequenzen (z. B. Kündigung) in Aussicht stellen
Fehlen diese Punkte, kann eine Abmahnung im Streitfall als unwirksam gelten.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass eine Kündigung erst nach drei Abmahnungen rechtmäßig sei, existiert keine gesetzlich festgelegte Anzahl erforderlicher Abmahnungen vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Vielmehr hängt dies von der Art und Schwere der Pflichtverletzung sowie den Umständen des Einzelfalls ab.
Bei geringfügigen Verstößen, wie etwa gelegentlicher Unpünktlichkeit, sind in der Regel mehrere Abmahnungen erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Dies dient dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern.
Andererseits kann bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie Diebstahl oder tätlichen Angriffen, bereits eine einzige Abmahnung ausreichen, um im Wiederholungsfall eine Kündigung zu rechtfertigen. In besonders gravierenden Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig sein, wenn das Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hat.
Es ist daher entscheidend, die spezifischen Umstände und die Schwere des Fehlverhaltens zu berücksichtigen, um die Notwendigkeit und Anzahl von Abmahnungen vor einer Kündigung zu bestimmen.
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