Zusammenfassung
Die Kündigung ist die einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie muss bestimmte Formvorschriften und Fristen einhalten, damit sie wirksam ist. Für Arbeitgeber gelten zusätzlich die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Eine saubere Dokumentation in der digitalen Personalakte ist unerlässlich – auch für den Fall rechtlicher Auseinandersetzungen.
Definition: Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die darauf abzielt, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen und muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um wirksam zu sein.
Arten der Kündigung:
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Ordentliche Kündigung: Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
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Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
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Eigenkündigung: Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer.
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Betriebsbedingte Kündigung: Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse, die den Wegfall des Arbeitsplatzes zur Folge haben.
Formvorschriften für eine wirksame Kündigung:
Gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, sie muss eigenhändig vom Kündigenden unterschrieben und dem Empfänger im Original zugehen. Elektronische Formen wie E-Mail oder Fax sind nicht ausreichend und machen die Kündigung unwirksam
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber
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Einhaltung der Kündigungsfristen: Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt und variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Für Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist gestaffelt nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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Beachtung des Sonderkündigungsschutzes: Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
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Dokumentation des Kündigungsgrunds: Eine sorgfältige Dokumentation ist insbesondere bei außerordentlichen Kündigungen wichtig, um im Falle einer Kündigungsschutzklage den Kündigungsgrund nachweisen zu können.
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Beteiligung des Betriebsrats: In mitbestimmungspflichtigen Betrieben muss der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung angehört werden.
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