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Der gesetzlicher Mindesturlaub: So viel Urlaub steht Ihnen als Arbeitnehmer zu!

Mit dem Urlaubsplaner von pepito ist es einfach, Urlaube zu beantragen und die Urlaubstage zu managen. Aber wie viele Urlaubstage stehen Mitarbeitern eigentlich zu? Der gesetzliche Urlaubsanspruch wird durch das Urlaubsgesetz definiert. Länder- und branchenspezifische Tarifverträge ergänzen die Urlaubsregelungen, stellen also Mindestbestimmungen dar. Für Jugendliche oder Arbeitnehmer mit Handicap gelten zusätzliche Bestimmungen.

Der gesetzliche Mindesturlaub

Jedem Arbeitnehmer steht ein gesetzlicher Mindesturlaub zu - so regelt es das Bundesurlaubsgesetz. Mindestens 24 Tage darf demnach jeder Mitarbeiter an Urlaub nehmen, der in Vollzeit Montag bis Samstag tätig ist. Zusammengenommen sind dies 4 Woche im Jahr. Hier muss allerdings bedacht werden, dass die meisten Angestellten nicht Montag bis Samstag arbeiten, sondern nur fünf Tage in der Woche. Bei der 5-Tage-Woche reduziert sich der Mindesturlaub auf 20 Tage im Jahr. Hierbei handelt es sich um ein Minimum. Manche Tarifverträge sehen mehr Urlaub vor und natürlich kann ein Unternehmen darüber hinausgehende Urlaubstage gewähren.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit-Tätigkeiten

Auch bei weniger Arbeitstagen, etwa bei einer Teilzeittätigkeit, muss der Urlaub für vier Wochen im Jahr reichen. Da ein Arbeitnehmer, der beispielsweise nur drei statt fünf Tagen in der Woche im Unternehmen tätig ist, für eine "freie Woche" nicht fünf, sondern drei Tage benötigt, reduziert sich die Zahl der Urlaubstage. Bei einer Drei-Tage-Woche besteht ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen im Jahr; bei einer Zwei-Tage-Woche ein Anspruch von 8 Tagen. Teilzeitangestellte haben tatsächlich den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte, außer sie arbeiten nicht an allen Werktagen der Woche. Es kommt damit auf die Zahl der Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die pro Tag geleisteten Stunden.

Hierbei muss Folgendes gerechnet werden:

Urlaubstage pro Jahr / mögliche Arbeitstage pro Woche * geleistete Arbeitstage pro Woche.

Wer beispielsweise drei Tage pro Woche in einem Unternehmen tätig ist, in dem üblicherweise eine 5-Tage-Woche gilt und in dem Vollzeitbeschäftigten 28 Urlaubstage zustehen, dann ergibt sich: 28 / 5 * 3 = 16,8 Tage Urlaubsanspruch.

Schwankt die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, dann kann das Jahr als Berechnungsgrundlage genutzt werden. Die Arbeitszeit selbst hingegen spielt keine Rolle. Wer halbtags arbeitet, dafür aber fünf Tage pro Woche, darf also auch 20 Mindest-Urlaubstage im Jahr in Anspruch nehmen.

Urlaubsanspruch für Jugendliche und Menschen mit Behinderung

Für jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren gelten zusätzliche Regelungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gesteht den jungen Angestellten mehr Urlaubstage zu. Mitarbeiter unter 16 Jahren haben einen Anspruch von 30 Urlaubstagen im Jahr; Beschäftigte unter 17 Jahren dürfen 27 Tage im Jahr Urlaub nehmen und für Angestellte unter 18 sind es 25 Urlaubstage, jeweils bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche.

Zeitpunkt des Urlaubs

In vollem Umfang müssen die Urlaubstage erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gewährt werden - daher die übliche Praxis, in der Probezeit keinen Urlaub zu nehmen. Dennoch besteht ein Anspruch von 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat der Betriebszugehörigkeit, auch in den ersten 6 Monaten. In der zweiten Jahreshälfte hingegen haben Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Genutzt werden kann der Urlaubsanspruch bis Ende März des darauffolgenden Jahres.

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