Homeoffice in Arzt- und Zahnarztpraxen
Erstellt am: 28.05.2025, 14:18 Uhr von
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Gründerrabatt sichernSpätestens seit der Coronakrise ist das Thema Homeoffice allgegenwärtig. Beschäftigte erwarten heute mehr als eine angemessene Bezahlung. Zunehmend wichtig sind eine ausgewogene Work-Life-Balance und flexible Arbeitsformen – dazu zählt für viele auch die Möglichkeit, zumindest anteilig von zu Hause aus zu arbeiten. Aber lässt sich Homeoffice in Arzt- und Zahnarztpraxen überhaupt realisieren?
Wir zeigen, wo es funktioniert und was dafür notwendig ist.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Die zwischenzeitlich gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sah in § 2 Abs. 4 lediglich vor, dass Arbeitgeberseiten bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice ermöglichen sollten – sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Aktuell lautet die Regelung:
„Die Arbeitgeberseite hat alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu beschränken.“
Das bedeutet: Homeoffice ist eine freiwillige Entscheidung der Praxisleitung – ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Die Digitalisierung schreitet auch im Gesundheitswesen voran. Bestimmte Aufgaben können unabhängig vom Ort erbracht werden. So gehören Video-Sprechstunden inzwischen vielerorts zum Alltag. Auch telemedizinische Angebote wie Telemonitoring sind etwa in der Radiologie oder Dermatologie etabliert. Fachliche Abstimmungen und Patient:innenkontakte finden zunehmend digital statt – über sogenannte Telekonsile.
Auch bei digitalen Patientengesprächen oder fachlichem Austausch gelten gesetzliche Vorgaben – insbesondere in Bezug auf Datenschutz und DSGVO.
Für ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeiten am Bildschirm dürfen ausschließlich Systeme genutzt werden, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) geprüft und zugelassen wurden. Bei Video-Sprechstunden ist – wie in der Praxis – Vertraulichkeit oberstes Gebot. Die Einwilligung der Patient:innen zur Datenverarbeitung durch den Videodienstanbieter ist verpflichtend.
Zu Beginn des Gesprächs müssen alle anwesenden Personen vorgestellt werden, und ein störungsfreier Ablauf ist sicherzustellen. Die Aufzeichnung von Video-Sprechstunden ist nicht erlaubt und Werbung hat keinen Platz.
Neben der medizinischen Behandlung gibt es zahlreiche Tätigkeiten, die ortsunabhängig erledigt werden können – durch Praxisleitungen selbst oder durch Teammitglieder im Homeoffice:
Wer Homeoffice ermöglicht, trägt Verantwortung für den Schutz sensibler Daten. Es empfiehlt sich, klare Regelungen im Arbeitsvertrag festzuhalten oder entsprechende Ergänzungen vorzunehmen.
Oft wird für das Homeoffice ein eigener Praxiscomputer bereitgestellt, der ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Zusätzlich sollte eine sichere VPN-Verbindung eingerichtet werden, um die Kommunikation zwischen Praxis und Homeoffice zu schützen.
Teammitglieder im Homeoffice müssen sichere, nicht öffentliche Internetverbindungen verwenden. Offene WLANs oder Hotspots sind tabu.
Auch der Arbeitsplatz zu Hause muss angemessene Sicherheitsstandards erfüllen – z. B. durch einen abschließbaren Raum. Der Küchentisch im Familienalltag ist kein geeigneter Arbeitsort.
Homeoffice basiert auf Vertrauen – dennoch ist eine verlässliche Zeiterfassung wichtig. Digitale Tools wie pepito bieten hierfür flexible Möglichkeiten:
Homeoffice ist auch in Arzt- und Zahnarztpraxen realisierbar – wenn auch nicht überall im gleichen Umfang. In Zeiten des Fachkräftemangels kann ein flexibles Arbeitsmodell die Attraktivität als Arbeitgeber deutlich steigern. Mit transparenten Prozessen und digitalen Lösungen wie pepito lässt sich Homeoffice verantwortungsvoll in den Praxisalltag integrieren.
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