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Praxisgründung als Freiberufler

Nicht wenige Ärzte, Psychologen und Therapeuten wünschen sich eine eigene Praxis und starten den Weg in die Selbstständigkeit. Hier gibt es den Schritt-für-Schritt-Plan zur eigenen Praxis.

Gründung einer eigenen Praxis: ein Schritt-für-Schritt-Plan

Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie sich in einem Heilberuf selbstständig machen wollen? Es gibt viele Dinge zu bedenken. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Aspekte zusammen.

 - Entscheiden Sie zunächst, welche Art von Praxis Sie eröffnen möchten. Überlegen Sie, welche Art von Klienten Sie ansprechen wollen, wer Ihre Konkurrenten sind und mit wem Sie zusammenarbeiten können.

- Wählen Sie einen Standort und finden Sie geeignete Räumlichkeiten, die Sie mieten oder kaufen können.

- Melden Sie Ihre Praxis bei den zuständigen Behörden an. Je nach heilkundlichem Fachbereich sind verschiedene Stellen oder Kammern zuständig. Auch das Beantragen eines Institutionskennzeichens gehört hierzu.

- Denken Sie an den Abschluss der erforderlichen Versicherungen, etwa der Berufsunfähigkeitsversicherung.

- Vergessen Sie nicht die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses sowie einer transparenten Website. Kaufen Sie die notwendige Software für die Finanzverwaltung und das Kundenmanagement sowie die Personalplanung.

- Kommunizieren Sie den Start Ihrer Praxis nach außen. Ihre ersten Kunden werden oft Bekannte oder frühere Patienten aus anderen Einrichtungen sein.

- Halten Sie den Kontakt zu Ihren Klienten für die Dauer der Therapie aufrecht und informieren Sie, wenn der Klient einverstanden ist, auch Zuweiser.

- Veröffentlichen Sie regelmäßig neue Informationen, aktualisieren Sie Ihre Website und veröffentlichen Sie interessante Blogbeiträge, um Ihre Praxis bekannt zu machen.

Die Finanzen von Anfang an im Blick

Ein klarer Überblick über das benötigte Startkapital, die zu erwartenden Kosten und den Umsatz sind wichtige Voraussetzungen vor der Gründung. Es ist daher wichtig, dass Praxisgründer ein klares Bild vom benötigten Startkapital, den zu erwartenden Kosten und dem Umsatz haben. Viele Anfänger haben jedoch Angst, in dieser Hinsicht einen Fehler zu machen. Sie gehen zu leicht davon aus, dass ihre Umsätze alle anfallenden Kosten decken werden. In der Regel sollte das Startkapital zu einem Drittel aus Eigenkapital und zu maximal zwei Dritteln aus Fremdkapital bestehen, z. B. aus einem Darlehen von einem Kreditinstitut. Zudem sollten verschiedene Szenarien in Betracht gezogen werden: z. B. höhere oder niedrigere Umsätze in einem bestimmten Monat, höhere Kosten als erwartet usw. So erhalten Gründer eine gute Vorstellung von der Höhe des Risikos.

Gute Beratung ist gefragt

Angehörige der Heilberufe, wie Ärzte, Psychologen, Physio- und Ergotherapeuten, aber auch Heilpraktiker gelten als Freiberufler. Sie müssen daher kein Gewerbe anmelden, somit auch keine Gewerbesteuer zahlen und können die Gewinnermittlung mit einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung durchführen; ebenso sind sie von der Umsatzsteuer befreit. Hier gibt es aber einige Ausnahmen, etwa wenn Leistungen wie Coachings angeboten werden oder ein Therapeut auch Produkte (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) verkauft. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn mehr als drei Mitarbeiter eingestellt werden. Wer also nicht nur alleine tätig wird, sondern mehrere Angestellte in den Praxisbetrieb aufnimmt, sollte sich vorher auf jeden Fall mit einem Steuerberater zusammensetzen. Übrigens: beim Erstellen der Dienstpläne für die Mitarbeiter und der Zeiterfassung helfen Programme wie unser pepito, damit mehr Zeit für die Arbeit mit den Patienten bleibt.

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