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Schichtzuschläge und Schichtarbeit – das Wichtigste im Überblick

In vielen Unternehmen arbeiten Angestellte in Schichten. Bekannt sind diese Modelle auch als Wechselschicht, da die Arbeitszeiten variieren. Damit einher gehen häufig Zuschläge und Zulagen für das Gehalt, aber auch die Herausforderung, Wünsche und individuelle Vereinbarungen bei der Schichtplanung im Auge zu behalten.

Was bedeutet Schichtarbeit? 

Bei der Schichtarbeit wechseln die Arbeitszeiten der Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen. Zusätzlich zur Normalschicht (früh bis nachmittags) gibt es weitere rotierende Arbeitszeitfenster im Verlauf des Tages. Dabei existieren verschiedene Arten von Schichten (oder Schichtsystemen): zwei, drei und fünf Schichten sind üblich. Bei zwei Schichten wird zum Beispiel eine Woche lang von früh bis mittags und die nächste Woche von mittags bis spät in die Nacht gearbeitet. Die andere Schicht übernimmt die Arbeit der vorherigen Mitarbeiter und die Schichten werden in der folgenden Woche umgekehrt. Der Dreischichtplan funktioniert nach dem gleichen Prinzip, mit dem Unterschied, dass es auch eine Nachtschicht gibt.

In allen drei Schichten sind zwei Dienstpläne möglich: Vorwärts- und Rückwärtsrotation. Bei der Vorwärtsrotation arbeiten Angestellte in Woche 1 in der Morgenschicht, in Woche 2 in der Abendschicht und in Woche 3 in der Nachtschicht. In Woche 4 beginnt der Plan von vorn. Der Dienstplan der Rückwärtsrotation verläuft genau anders herum. Auch die Anfangs- und Endzeiten der Schichten können variieren, in der Regel beginnt die Morgenschicht um 7 Uhr, die Abendschicht um 15 Uhr und die Nachtschicht um 23 Uhr. Aber es gibt auch Betriebe, in denen die Schichten früher oder später starten.

Worin unterscheiden sich Schichtzulagen und Schichtzuschläge? 

Schichtzulagen und Schichtzuschläge bieten beide den Arbeitnehmern mehr Gehalt für die Schichtarbeit. Eine Zulage meint dabei eine zusätzliche Leistung. Diese zahlt der Arbeitgeber ergänzend zum Grundgehalt. Die Schichtzulage wird dabei nicht für die Teilnahme an einer bestimmten Schicht gezahlt, sondern dafür, dass der Mitarbeiter überhaupt in Schichten arbeitet. Schichtzuschläge hingegen beziehen sich auf Feiertags- und Sonntags- sowie Nachtarbeit. Diese Zuschläge können gesetzlich geregelt sein. Im Falle der Nachtarbeit haben Arbeitnehmer tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf solche Zahlungen. Viele Tarifverträge verpflichten Firmen aus bestimmten Branchen zudem zur Zahlung von Schichtzulagen. Schichtzulagen sind beitrags- und steuerfrei; Schichtzuschläge hingegen müssen teilweise versteuert werden, in Abhängigkeit von ihrer Höhe. Der steuerfreie Anteil eines Schichtzuschlags für das Arbeiten in der Nachtschicht (20 bis 6 Uhr) beträgt beispielsweise 25%.

Den Schichtzuschlag berechnen

Das Berechnen der Schichtzuschläge ist nicht einfach, denn je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag können andere Bedingungen gelten. Software zur Dienstplanung, wie pepito, hilft hier, Fehler zu vermeiden und Schichtpläne ohne viel Aufwand zu erstellen. Wichtig ist zudem das Bruttoentgelt, denn die Zuschläge werden prozentual von diesem Wert bestimmt. Hier ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 12 Euro pro Stunde und arbeitet sonntags von 10 bis 18 Uhr. Am Sonntag sind 50% des Grundlohns steuerfrei als Zuschlag möglich. Dies entspricht 6 Euro pro Stunde. Ist die Schicht acht Stunden lang, dann erhält der Arbeitnehmer damit zusätzliche 48 als Schichtzuschlag.

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