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Übernahme von Auszubildenden trotz Kurzarbeit möglich

Viele Unternehmen möchten ihre Auszubildenden nach Abschluss der Lehre gern übernehmen. Auch wir haben einige unserer Mitarbeiter einst selbst ausgebildet und knüpfen damit an das bereits gewonnene gegenseitige Vertrauen an. Als Unternehmen wissen wir, was unsere Lehrlinge können und die Auszubildenden kennen die Abläufe in unserem Geschäftsalltag schon ganz genau. Aber was gilt, wenn einzelne Abteilungen sich derzeit in Kurzarbeit befinden? Können Sie auch dann Auszubildende übernehmen und welche Regelungen gelten für Unternehmen in Kurzarbeit?

Neueinstellungen während der Kurzarbeit möglich

Wenn ein Unternehmen aufgrund von Auftragsrückgängen Kurzarbeit beantragt hat, erhalten die Mitarbeiter statt des üblichen Lohns das Kurzarbeitergeld. Dieses wird dem Betrieb von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, um Kündigungen zu vermeiden. Wenn nur einige Abteilungen von der Kurzarbeit betroffen sind, kann es sein, dass in anderen Abteilungen durchaus ein Personalbedarf entsteht und Neueinstellungen geplant sind. Das Einstellen neuer Mitarbeiter ist nicht gänzlich ausgeschlossen.

Die Arbeitsagenturen prüfen Neueinstellungen genau, etwa ob es nicht möglich wäre, Mitarbeiter aus der Kurzarbeit in eine andere Abteilung zu versetzen, um den dortigen Personalbedarf zu decken. Hier müssen Unternehmen bei Neueinstellungen genau angeben, warum das Versetzen anderer Mitarbeiter trotz Kurzarbeit nicht möglich war. Ein besonderer sachlicher Grund kann es sein, dass die neu einzustellenden Mitarbeiter spezifische Qualifikationen besitzen, die bisher im Unternehmen fehlen. In jedem Fall sollte die Arbeitsagentur über die Neueinstellungen und deren Gründe informiert werden.

Übernahme von Auszubildenden einfacher

Werden Azubis übernommen, die Ihre Ausbildung im Betrieb absolviert hatten, dann sind die Regeln weniger streng. Das Kurzarbeitergeld kann dann sogar für Lehrlinge bezahlt werden, die nach Abschluss ihrer Ausbildungszeit eine Tätigkeit beim Arbeitgeber aufnehmen. Dabei können die Auszubildenden aufgrund der aktuellen Lage auch direkt selbst in die Kurzarbeit geschickt werden. Befindet sich der Mitarbeiter aber noch in Ausbildung, dann erhält das Unternehmen für diesen erst nach 6 Wochen Kurzarbeitergeld.

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