Arbeitsbereitschaft
Arbeitsbereitschaft ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Gemeint sind hiermit Bereitschaftszeiten im Sinne des ArbZG, bei denen der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz anwesend ist und die Arbeit sofort aufnehmen kann, ohne Fremdaufforderung. Der Arbeitnehmer muss sich hierfür also bereithalten.
Hierbei können zwei Begriffe unterschieden werden:
Bereitschaftsdienst: Es besteht eine Ortsbeschränkung. Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort begeben und einer Aufforderung zur Arbeit nachkommen (z.B.Bereitschaftsarzt).
Rufbereitschaft: Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber darüber informieren, wo er sich aufhält. Den Aufenthaltsort kann der Mitarbeiter frei bestimmen.