Bereitschaftsdienst
Erfahren Sie, was Bereitschaftsdienst ist, wie er sich von Rufbereitschaft unterscheidet, welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten und wie digitale Lösungen die Planung und Verwaltung effizienter gestalten.
Zusammenfassung
Bereitschaftsdienst beschreibt Arbeitszeiten, in denen Mitarbeitende sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um bei Bedarf tätig zu werden. Diese Zeiten gelten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und müssen entsprechend vergütet und geplant werden. Digitale Tools helfen dabei, Bereitschaftsdienste transparent, gesetzeskonform und effizient in die Dienstplanung zu integrieren.
Inhaltsverzeichnis
Beim Bereitschaftsdienst hält sich die arbeitende Person außerhalb der regulären Arbeitszeit an einem festgelegten Ort – meist dem Arbeitsplatz – auf, um bei Bedarf sofort tätig zu werden. Im Gegensatz dazu steht die Rufbereitschaft, bei der Mitarbeitende ihren Aufenthaltsort selbst wählen dürfen, jedoch in Bereitschaft bleiben. Bereitschaftsdienst wird häufig in folgenden Bereichen eingesetzt:
Diese Unterscheidung ist relevant für die Einordnung als Arbeitszeit – mit direkten Auswirkungen auf die Vergütung, die Arbeitszeiterfassung und die maximale tägliche Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesarbeitsgericht (BAG) zählt Bereitschaftsdienst in vollem Umfang zur Arbeitszeit. Das bedeutet:
Die Vergütung ist nicht gesetzlich geregelt, wird aber meist durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge festgelegt.
Bereitschaftsdienste erfordern eine präzise Planung, da sie sich unmittelbar auf den Dienstplan und die gesetzliche Arbeitszeit auswirken. Typische Herausforderungen in der Praxis:
Moderne Dienstplan-Tools und Zeiterfassungssoftware unterstützen Unternehmen dabei, Bereitschaftsdienste effizient zu organisieren. Sie ermöglichen u. a.:
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