Zusammenfassung
Rufbereitschaft bedeutet, dass Mitarbeitende sich außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für kurzfristige Einsätze bereithalten – meist zu Hause oder mobil erreichbar. Sie ist keine reguläre Arbeitszeit, wird aber teilweise vergütet. Die Einhaltung von Ruhezeiten und die Dokumentation von Einsätzen ist dabei unerlässlich. Mit einer digitalen Personalplanungssoftware lassen sich Rufbereitschaften planen, dokumentieren und mit der Zeiterfassung verknüpfen.
Definition: Was ist Rufbereitschaft?
Rufbereitschaft ist eine arbeitsrechtlich definierte Phase außerhalb der regulären Arbeitszeit, in der Mitarbeitende auf Abruf erreichbar sein müssen – z. B. per Telefon oder Diensthandy. Sie dürfen sich dabei an einem Ort ihrer Wahl aufhalten, aber müssen im Bedarfsfall kurzfristig einsatzbereit sein.
Typische Branchen mit Rufbereitschaft:
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IT & Technik
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Pflege & Gesundheitswesen
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Handwerk (z. B. Notdienste)
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Sicherheitsdienste
Abgrenzung zu anderen Arbeitsformen
- Rufbereitschaft: Hierbei können Arbeitnehmende ihren Aufenthaltsort frei wählen, müssen jedoch erreichbar sein und bei Bedarf die Arbeit zeitnah aufnehmen. Diese Zeit gilt nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG); erst die tatsächliche Inanspruchnahme zählt als Arbeitszeit.
- Bereitschaftsdienst: Arbeitnehmende halten sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf, oft innerhalb des Betriebs, um bei Bedarf sofort tätig zu werden. Diese Zeit wird vollständig als Arbeitszeit gewertet.
- Arbeitsbereitschaft: Beschreibt Zeiten geringerer Arbeitsintensität, in denen Arbeitnehmende am Arbeitsplatz verweilen und bei Bedarf sofort eingreifen können. Auch diese Zeiten gelten als Arbeitszeit.
Vergütung und Arbeitszeitrecht bei Rufbereitschaft
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Vergütung: Die Rufbereitschaft wird häufig pauschal vergütet, beispielsweise durch eine Bereitschaftspauschale. Die während der Rufbereitschaft tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden zusätzlich zum regulären Lohn vergütet.
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Arbeitszeit: Einsatzzeiten während der Rufbereitschaft gelten als Arbeitszeit und werden auf die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.
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Ruhezeiten: Nach Beendigung der Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgeschrieben. Wird diese durch einen Einsatz während der Rufbereitschaft unterbrochen, beginnt die Ruhezeit nach Ende des Einsatzes erneut.
Es ist entscheidend, diese Unterschiede und Regelungen zu kennen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und sowohl die Rechte der Arbeitnehmenden als auch die betrieblichen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen.
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