Arbeitsbereitschaft

Erfahren Sie, was Arbeitsbereitschaft bedeutet, wie sie sich von anderen Arbeitszeitmodellen unterscheidet, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie digitale Lösungen die Planung und Dokumentation von Bereitschaftsdiensten erleichtern.

Zusammenfassung

Arbeitsbereitschaft ist eine besondere Form der Arbeitszeit, in der sich Mitarbeitende am Arbeitsplatz aufhalten müssen, um bei Bedarf sofort tätig zu werden – obwohl sie nicht durchgängig aktiv arbeiten. Sie zählt zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, unterliegt jedoch besonderen arbeitszeitrechtlichen Regelungen. Mit einer digitalen Personalplanungssoftware wie pepito lässt sich Arbeitsbereitschaft zuverlässig planen, dokumentieren und rechtssicher erfassen.

Definition: Was ist Arbeitsbereitschaft?

Arbeitsbereitschaft bezeichnet eine Phase, in der Mitarbeitende sich am Arbeitsplatz aufhalten, um bei Bedarf kurzfristig einsatzbereit zu sein – ohne durchgehend aktiv tätig zu sein. Typische Beispiele:

  • Pflegekräfte im Bereitschaftsdienst

  • Feuerwehrleute in der Wache

  • Techniker:innen im Bereitschaftsraum

  • Ärztlicher Notdienst

Im Unterschied zur Vollarbeitszeit sind die Anforderungen in dieser Phase reduziert – dennoch gilt sie als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und muss entsprechend vergütet oder ausgeglichen werden.

Gesetzliche Regelung zur Arbeitsbereitschaft

Die Vergütung richtet sich entweder nach Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder vertraglichen Regelungen.

Arbeitsbereitschaft wird gemäß § 2 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) als Arbeitszeit anerkannt. Dies bedeutet, dass Zeiten der Arbeitsbereitschaft bei der Berechnung der maximal zulässigen Arbeitszeit berücksichtigt werden müssen. Zudem gelten folgende Bestimmungen:

  • Höchstarbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.

  • Ruhezeiten: Nach Beendigung der Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Regelungen zu beachten, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Unterschied zwischen Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Die Begriffe Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Vollarbeit bezeichnen unterschiedliche Formen der Arbeitszeitgestaltung, die sich in mehreren Aspekten voneinander unterscheiden:

1. Arbeitsbereitschaft:

  • Definition: Der Arbeitnehmer befindet sich an seinem Arbeitsplatz und hält sich bereit, die Arbeit bei Bedarf unverzüglich aufzunehmen. Dabei bleibt er aufmerksam und einsatzbereit, auch wenn keine unmittelbare Arbeitsanforderung besteht.

  • Beispiel: Ein Verkäufer im Einzelhandel wartet auf Kunden und ist währenddessen bereit, diese zu bedienen.

  • Arbeitszeitrechtliche Einstufung: Arbeitsbereitschaft gilt als volle Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

2. Bereitschaftsdienst:

  • Definition: Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort, häufig innerhalb des Betriebs, aufhalten, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Während der Zeiten ohne Arbeitsanforderung kann er sich ausruhen oder anderen Tätigkeiten nachgehen, muss jedoch jederzeit einsatzbereit sein.

  • Beispiel: Ein Arzt, der sich im Krankenhaus aufhält und auf Notfälle wartet.

  • Arbeitszeitrechtliche Einstufung: Bereitschaftsdienst wird als Arbeitszeit gewertet.

3. Rufbereitschaft:

  • Definition: Der Arbeitnehmer muss für den Arbeitgeber erreichbar sein, kann seinen Aufenthaltsort jedoch frei wählen, solange er in der Lage ist, bei Bedarf innerhalb einer angemessenen Zeit die Arbeit aufzunehmen.

  • Beispiel: Ein IT-Techniker, der außerhalb der regulären Arbeitszeit telefonisch erreichbar ist und bei Systemausfällen gerufen werden kann.

  • Arbeitszeitrechtliche Einstufung: Rufbereitschaft zählt nicht als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, es sei denn, es kommt zur tatsächlichen Arbeitsleistung.

4. Vollarbeit:

  • Definition: Der Arbeitnehmer erbringt während der gesamten Arbeitszeit durchgehend Arbeitsleistung ohne nennenswerte Unterbrechungen.

  • Beispiel: Eine Produktionsmitarbeiterin, die während ihrer Schicht kontinuierlich Maschinen bedient.

  • Arbeitszeitrechtliche Einstufung: Vollarbeit entspricht der regulären Arbeitszeit und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des ArbZG.

Organisatorische Herausforderungen der Bereitschaftsdienste

Die Einbindung von Arbeitsbereitschaft in den betrieblichen Ablauf stellt Unternehmen vor mehrere organisatorische Aufgaben:

  • Dienstplangestaltung: Die Integration von Arbeitsbereitschaftszeiten erfordert eine sorgfältige Abstimmung mit regulären Arbeitszeiten, um Überlastungen zu vermeiden und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

  • Dokumentation und Nachverfolgung: Eine präzise Erfassung der geleisteten Arbeitsbereitschaft ist essenziell für die korrekte Vergütung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen.

  • Personalverfügbarkeit: Es muss gewährleistet sein, dass stets ausreichend qualifiziertes Personal für unvorhergesehene Einsätze während der Arbeitsbereitschaft zur Verfügung steht.

Diese Aspekte erfordern eine vorausschauende Planung und transparente Kommunikation innerhalb des Teams.

Digitale Unterstützung bei der Planung von Bereitschaftsdiensten

Der Einsatz digitaler Lösungen kann die Verwaltung von Bereitschaftsdiensten erheblich vereinfachen:

  • Digitale Dienstplanung: Softwaregestützte Systeme ermöglichen eine effiziente Erstellung und Anpassung von Dienstplänen unter Berücksichtigung von Verfügbarkeiten und Qualifikationen.

  • Echtzeit-Übersicht: Digitale Tools bieten einen aktuellen Überblick über Anwesenheiten und Abwesenheiten, was die kurzfristige Reaktion auf Personalausfälle erleichtert.

  • Rechtssichere Dokumentation: Die automatische Erfassung und Speicherung von Arbeitszeiten unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und vereinfacht die Nachweispflicht gegenüber Behörden.

Durch die Implementierung solcher digitalen Lösungen können Unternehmen ihre Bereitschaftsdienste effizienter und transparenter gestalten.

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