Kind krank

Wenn das Kind krank ist, können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankentage beantragen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf bis zu 30 Tage pro Kind und Elternteil, bei mehreren Kindern maximal 65 Tage im Jahr (Stand 2025).

Während dieser Zeit ruht die Arbeitspflicht, und es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Abwesenheit muss dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden – oft per ärztlicher Bescheinigung.

Eine gut strukturierte Abwesenheitsverwaltung sorgt dafür, dass Praxen in solchen Fällen flexibel reagieren können. Mit pepito lassen sich „Kind-krank“-Zeiten sauber dokumentieren und bei der Einsatzplanung berücksichtigen.

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