Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, sich bis zu drei Jahre nach der Geburt eines Kindes ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vorher beantragt werden und kann aufgeteilt werden.
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz, der bereits acht Wochen vor Beginn greift. In dieser Phase ruht das Arbeitsverhältnis, ohne dass es erlischt.
Für die Personaleinsatzplanung in kleinen Teams, wie sie in vielen Arztpraxen üblich sind, bedeutet Elternzeit eine frühzeitige und durchdachte Planung – etwa durch befristete Einstellungen oder interne Umverteilung der Aufgaben