Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Zusammenfassung

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt werdende und stillende Mütter im Arbeitsleben. Ziel ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu sichern und eine Benachteiligung im Beruf zu vermeiden. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, Auszubildende sowie in vielen Fällen auch für Schülerinnen und Studentinnen.

Mutterschutzfristen

Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit ausdrücklichem Wunsch weiterarbeiten. In den ersten acht Wochen nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot – bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. Während dieser Zeit erhalten die Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse sowie einen Arbeitgeberzuschuss, der das durchschnittliche Nettogehalt absichert.

Kündigungsschutz

Ab dem Moment, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser gilt bis vier Monate nach der Entbindung. Eine Kündigung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich und muss durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass keine Gefährdung für die Schwangere oder das ungeborene Kind besteht. Tätigkeiten, die eine gesundheitliche Gefahr darstellen – z. B. das Heben schwerer Lasten, Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Nachtarbeit – sind unzulässig. Es gelten außerdem klare Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, und Ruhephasen.

Arbeitszeit und Pausenregelung

Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden täglich arbeiten. Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie nach 20 Uhr ist grundsätzlich verboten, kann aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden. Stillende Mütter haben Anspruch auf bezahlte Stillpausen während der Arbeitszeit.

Mitteilungspflichten und Organisation

Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, sollte sie dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dieser wiederum ist verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Ein vertrauensvoller und offener Umgang ist hierbei für beide Seiten wichtig.

Geltungsbereich des Gesetzes

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – unabhängig von Arbeitszeitmodell oder Befristung. Seit der Reform 2018 profitieren auch Schülerinnen und Studentinnen, wenn sie durch schulische oder universitäre Verpflichtungen einem vergleichbaren Belastungsgrad ausgesetzt sind.

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