Sonderurlaub

Sonderurlaub wird gewährt, wenn außergewöhnliche persönliche Ereignisse eintreten. Dazu zählen etwa:

  • eigene Hochzeit

  • Geburt eines Kindes

  • Todesfall eines nahen Angehörigen

  • Umzug aus beruflichen Gründen

Der Anspruch auf Sonderurlaub ist meist tarifvertraglich oder per Arbeitsvertrag geregelt. Gesetzlich ist er in § 616 BGB verankert, wenn dem Arbeitnehmer die Arbeit für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit unmöglich ist.

In einer Praxisumgebung hilft ein digitales Abwesenheitsmanagement, diese kurzfristigen Ausfälle korrekt zu erfassen und für reibungslose Vertretungen zu sorgen.

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