pepito - Mein glückliches Team

Geringfügige Beschäftigung: Worauf Arbeitgeber achten müssen

Als Aushilfe, Verstärkung für einzelne Projekte oder einfach als Mitarbeiter, der das Unternehmen in geringem Stundenumfang unterstützt - Minijobber arbeiten in vielen Branchen. Für diese Beschäftigten gelten aber besondere rechtliche Bedingungen, auf die Arbeitgeber achten sollten.

Wann kommen Minijobber zum Einsatz?

Minijobber werden oftmals dann eingestellt, wenn in einem Unternehmen Tätigkeiten anfallen, die für das bereits vorhandene Personal zu viel sind, die aber für eine weitere Vollzeitstelle nicht ausreichen. Solche kleinen Stellen gibt es in zahlreichen Unternehmen und die Positionen werden dann oft mit einem Minijobber besetzt. Ein solcher Minijob kann auch für Arbeitnehmer eine willkommene Möglichkeit sein, sich entweder zu einem bestehenden anderen Arbeitsverhältnis noch etwas dazu zu verdienen oder nach einer Pause wieder langsam in den Beruf einzusteigen. Auch Ruheständler nutzen die kleinen Jobs, um beispielsweise weiter aktiv zu bleiben und etwas Abwechslung zu erleben.

Geringfügig Beschäftigte anmelden

Geringfügige Beschäftigungen, wie die Minijobs auch genannt werden, müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Anmeldung notwendig. Dies zu erledigen ist Pflicht des Arbeitgebers, der dafür seine Betriebsnummer und einen vom Arbeitnehmer ausgefüllten Personalfragebogen benötigt. Die Minijob-Zentrale meldet den Beschäftigten dann bei den Sozialversicherungen.

Für die gesetzliche Rentenversicherung fallen nämliche Beiträge an, die korrekt entrichtet werden müssen. Pauschal zahlt das Unternehmen 15% des Arbeitsentgelts. Der Beschäftigte selbst kann ebenso einen weiteren Beitrag in die Rentenkasse einzahlen, der dann vom Lohn des Minijobs abgezogen wird. Der Mitarbeiter kann sich aber auch dafür entscheiden, auf die Abzüge für die Rente zu verzichten, da diese die Rentenansprüche nur geringfügig erhöhen. Diese Befreiung muss vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden.

Auf Verdienstgrenze beim Minijob achten

Bei einem Minijobber gilt, dass das jährliche Arbeitsentgelt 5400 Euro nicht überschreiten darf - das sind im Durchschnitt 450 Euro monatlich. Wenn das Einkommen schwankt, muss darauf geachtet werden, dass im Laufe des Jahres diese Summe als Obergrenze eingehalten wird. Ein Überschreiten der 450-Euro-Grenze im Monat ist also möglich, etwa wenn die Arbeitsstunden schwanken, aber dies sollte durch einen geringeren Verdienst in anderen Monaten ausgeglichen werden. Damit bei wechselnden Arbeitszeiten der Überblick nicht verloren geht, helfen dann Anwendungen zur Zeiterfassung, wie pepito!

zurück