Arbeitsentgelt

Erfahren Sie, was Arbeitsentgelt ist, welche Bestandteile dazu gehören, welche gesetzlichen Regelungen gelten und wie eine korrekte und transparente Abrechnung sichergestellt wird.

Zusammenfassung

Das Arbeitsentgelt ist die finanzielle Vergütung, die Arbeitnehmende für ihre geleistete Arbeit erhalten. Es umfasst Lohn, Gehalt sowie weitere Zulagen und wird durch Arbeitsverträge, Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen bestimmt. Eine klare und transparente Dokumentation – z. B. in der digitalen Personalakte – ist für Unternehmen unverzichtbar.

Definition: Was ist Arbeitsentgelt?

Arbeitsentgelt bezeichnet die finanzielle Gegenleistung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten für die erbrachte Arbeitsleistung zahlen. Je nach Art der Beschäftigung und Vergütungsstruktur unterscheidet man:​

  • Lohn: Variabler Betrag, der häufig auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird.​

  • Gehalt: Fester monatlicher Betrag, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden.​

  • Vergütung: Allgemeiner Begriff für Zahlungen, die in speziellen Beschäftigungsverhältnissen, wie bei Auszubildenden, Anwendung finden.​

Zum Arbeitsentgelt zählen neben dem Grundlohn oder -gehalt auch zusätzliche Leistungen wie:​

  • Zuschläge: Zusätzliche Zahlungen für besondere Arbeitszeiten, etwa für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage.​

  • Sachbezüge: Nicht-monetäre Vorteile wie die private Nutzung eines Dienstwagens, freie Verpflegung oder Unterkunft.​

  • Prämien und Provisionen: Leistungsabhängige Zahlungen, die an bestimmte Ziele oder Verkaufserfolge geknüpft sind.

Wie setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen?

Rechtlichen Grundlagen:​

  • Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Vergütungshöhe und -bestandteile.​

  • Tarifvertrag: Kollektivvereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die für bestimmte Branchen oder Regionen gelten und Mindeststandards für Löhne und Gehälter festlegen.​

  • Gesetzliche Regelungen: Gesetze wie das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder das Entgelttransparenzgesetz setzen verbindliche Vorgaben für die Mindestvergütung und fördern die Gleichbehandlung bei der Entlohnung.​

Es ist essenziell, dass das vereinbarte Arbeitsentgelt mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 € brutto pro Stunde.

 

Wie wird das Arbeitsentgelt abgerechnet?

Eine präzise und transparente Abrechnung des Arbeitsentgelts ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:​

  • Arbeitszeiten: Die genaue Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich eventueller Überstunden, bildet die Basis für eine korrekte Entgeltabrechnung.​

    Zuschläge: Für Arbeiten zu besonderen Zeiten, wie Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, stehen Arbeitnehmern oft tariflich oder vertraglich vereinbarte Zuschläge zu.​

  • Urlaub und Krankheit: Auch während Urlaubs- oder Krankheitszeiten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, deren Berechnung auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt basiert.​

  • Teilzeit und befristete Verträge: Bei besonderen Arbeitsverhältnissen, wie Teilzeitbeschäftigungen oder befristeten Verträgen, müssen die spezifischen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben in der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden.​

  • Lohnarten: Unterscheidung zwischen verschiedenen Lohnbestandteilen wie Grundlohn, Zulagen, Einmalzahlungen oder Sachbezügen, die jeweils unterschiedlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen unterliegen können.​

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts transparent darzustellen und den Beschäftigten eine nachvollziehbare Abrechnung zur Verfügung zu stellen.

 

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