pepito - Mein glückliches Team

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Abfindung

Abfindung…

…Ist eine einmalige außerordentliche Zahlung.

Die Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt, ein Arbeitsgeber kann diese dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlen.

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Prinzipiell gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.

Die Zahlungen können aber in verschiedenen Verträgen geregelt sein- z.B.: Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder auch in der freiwilligen Form durch Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber einer betriebsbedingten Kündigung ausspricht und der Arbeitnehmer bei verstreichen lassen der Klagefrist eine Entschädigungszahlung anbietet. / § 1a Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)

Durch einen Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine freiwillige Abfindung zu zahlen und dadurch das finanzielle Risiko, einen eventuellen Prozess zu verlieren, zu minimieren.

Der Arbeitgeber kann auch gerichtlich aufgefordert werden, eine Abfindung an seinen Arbeitnehmer zu zahlen. Dieser Ausnahmefall tritt auf, wenn die Kündigung unwirksam ist und das Fortbestehen des Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer unzumutbar ist.

 

Abfindung berechnen:

Die Abfindungssumme berechnet sich mit der Faustformel nach § 1a KSchG:

Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Jahre der Betriebszugehörigkeit

Seit 2006 muss die Abfindung komplett versteuert werden.

Diese gelten als außerordentliche Einkünfte (§34 EStG).

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