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Hinzuverdienstgrenze

Selbstverständlich kann ein Rentner zu seiner Rente Geld hinzuverdienen. Die Motivation ist unterschiedlich. Dem einem geht es um Pflege der kommunikativen Beziehungen, einem anderen um seine Rente aufzubessern. Hinzuverdienstgrenzen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind somit Regelungen, aus denen sich ergibt, in welcher Höhe ein Rentenbezieher zu der gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne dass sich der Hinzuverdienst auf die Höhe der Rente auswirkt. Gleichzeitig wird dadurch auch geregelt, in welchem Umfang ein Teilrentenanspruch besteht, wenn ein Hinzuverdienst erzielt wird. Hinzuverdienstgrenzen gelten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei den vorgezogenen Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Hinzuverdienstgrenzen sind in den §§ 34, 96a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Im World Wide Web gibt es auch an der Seite der Deutschen Rentenversicherung ein Berechnungstool für die mögliche Hinzuverdienstrente.

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